Samsung hat in Frankreich eine Patentklage gegen Appple eingereicht. Darin wird Apple vorgeworfen, mit den 3G-Versionen von iPhone und iPad Samsung-Patente im UMTS-Umfeld zu verletzen. Die Klageschrift wurde bereits am 8. Juli beim Tribunal de Grande Instance in Paris (entspricht einem deutschen Landgericht) eingereicht, ist aber erst jetzt bekannt geworden. Bisher hatte das koreanische Unternehmen darüber Stillschwiegen bewahrt.
Dass Samsung sein Schweigen jetzt gebrochen hat, dürfte mit Klagen im Zusammenahng stehen, die das Unternehmen kürzlich in Großbritannien und Italien gegen Apple eingereicht hat. Alle drei sind als Konter gegen die von Apple gegen Samsung erwirkten einstweiligen Verfügungen beziehungsweise die von Apple erhobenen Anklagen in den USA, Australien, Südkorea, Japan, den Niederlanden und Deutschland zu sehen. Der erste Verhandlungstag in Frankreich wird voraussichtlich erst im Laufe des Dezembers anberaumt.
Vergangene Woche hat das Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung im Streit um das von Apple erwirkte Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 bekannt gegeben: Die Richter halten das von Apple hinterlegte sogenannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster für gültig und sehen es durch das Samsung-Produkt verletzt: Das Verkaufsverbot ist ihrer Ansicht nach daher – zumindest in Deutschland – weiterhin aufrecht zu erhalten. Samsung erwägt, dagegen Einspruch einzulegen.
Die Düssseldorfer Richter haben mit ihrer Entscheidung (PDF) zumindest die ursprünglich von Apple beantragte einstweilige Verfügung eingeschränkt. Diese untersagte den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande. Die Richter lehnen die Zuständigkeit für europaweite Verbote für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union jedoch ab.
Update, 13. September 17 Uhr 09: Inzwischen haben mehrere Medien unter Berufung auf Agenturmeldungen berichtet, dass Samsung gegen das Düsseldorfer Urteil tatsächlich Berufung einlegt.
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