Patentstreit mit Apple: Samsung besteht auf Geheimhaltung

Im laufenden Patentstreit mit Apple um die Einführung des Galaxy Tab 10.1 in Australien ist Samsung nicht bereit, die technischen Differenzen zwischen dem für Australien vorgesehenen Tablet und dem US-Modell im Detail zu enthüllen. Apples Anwalt hatte in einer Anhörung vor einem australischen Bundesgericht in Sidney verlangt, diese Unterschiede herauszuarbeiten, um sehen zu können, wie Samsung die Verletzung australischer Patente im Besitz von Apple vermeiden will. Der Vertreter Samsungs hielt dagegen, dass Apples Klage auf behauptete Patentverstöße durch das australische Modell ziele und das US-Modell in diesem Zusammenhang keine Rolle spiele.

Das US-Modell sei wichtig, hielt Apple-Anwalt Cameron Moore dagegen, weil nach Apples Ansicht die australische Version von Samsungs Android-Tablet nur eine „um ein paar Features erleichterte Version des US-Modells“ sei. Apples Beweismittel wie die technische Analyse und die Bedienungsanleitung basierten weitgehend auf dem US-Modell. Für die technische Analyse der US-Version des verbauten Touchscreens habe Apple zwei Exemplare von Samsungs Galaxy Tab 10.1 zerstören müssen.

Im weiteren Schlagabtausch zwischen den beteiligten Rechtsvertretern ging es um die Bedienungsanleitung für das australische Modell, die Apple gerne einsehen möchte, obwohl es sie noch nicht gibt. Apples Anwalt zufolge sind die Bedienungsanleitungen besonders bedeutsam, da die Anleitung des US-Modells die Benutzer anweise, das Galaxy Tab 10.1 in einer Weise zu nutzen, die Apples Patente verletzt: „Dieses Produkt wurde nach der Formel entwickelt, auszusehen, zu riechen und sich anzufühlen wie ein iPad. Wir halten die US-Bedienungsanleitung auch für die australische Version für relevant – aufgrund der begrenzten Unterschiede zwischen der australischen und der internationalen Version.“

Apple hat zwar noch keine Bedienungsanleitung für das australische Samsung Galaxy Tab 10.1 bekommen, durfte aber das australische Modell des Tablets in Augenschein nehmen, um die Unterschiede zwischen den Modellen zu bestimmen. Richterin Annabelle Bennett äußerte die Vermutung, die Benutzer könnten online gehen und der US-Bedienungsanleitung folgen, wenn Samsung das Galaxy Tab 10.1 ohne eine Bedienungsanleitung für Australien in den Markt bringe.

Nach einer Verhandlungspause zog Samsungs Vertreter Einwände gegen die Absicht Apples zurück, die Unterschiede zwischen den Tablet-Versionen vor Gericht zum Thema zu machen. Samsung sei aber weiterhin nicht bereit, die Unterschiede im Detail auszuführen. Während sich patentrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung in den USA, Deutschland, Frankreich sowie Japan entfalten, will Samsung außerdem verhindern, dass die an diesen anderen Verfahren beteiligten US-Anwälte Apples die Beweismittel aus dem australischen Verfahren und damit Geschäftsgeheimnisse zur Kenntnis bekommen.

Richterin Bennet wies Samsung an, vor der letzten Anhörung stärker einzuengen, was als vertraulich einzustufen ist: „Ich denke, dass Samsung die erforderliche Geheimhaltung etwas genauer erklären muss. Man kann sicher sagen, dass es ein relativ großes öffentliches Interesse an diesem Fall gibt, und ich möchte die Öffentlichkeit ungern ausschließen, wenn es nicht unbedingt sein muss.“

ZDNet.de Redaktion

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