Die niederländische Regierung hat sich „grundsätzlich“ gegen die Vergabe von Aufträgen an Cloud-Anbieter aus den USA ausgesprochen. Grund dafür sind Bedenken gegenüber der Reichweite des amerikanischen Antiterrorgesetzes USA Patriot Act, das alle Firmen, die ihren Hauptsitz in den Vereinigten Staaten haben, zur Zusammenarbeit mit US-Ermittlungsbehörden verpflichtet.
„Das bedeutet grundsätzlich, dass Firmen aus den Vereinigten Staaten von solchen Angeboten und Verträgen ausgeschlossen sind“, schreibt Minister Ivo Opstelten in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. So soll verhindert werden, dass US-Behörden Zugriff auf sensible Daten niederländischer Bürger erhalten.
Die Maßnahme sei aber nur so lange in Kraft, bis die Europäische Kommission ihre Datenschutzgesetze überarbeitet habe. Opstelten räumte ein, dass es schon Tests mit Google Docs und dem Cloud-Speicherdienst Dropbox gegeben hat. Gordon Frazer, Geschäftsführer von Microsoft in Großbritannien, hatte Anfang Juli bestätigt, dass US-Behörden Zugang zu Daten haben, die der Softwarekonzern auf Servern in Europa vorhält.
Die Weitergabe verstößt jedoch gegen europäische Gesetze, wonach es Organisationen untersagt ist, Daten ohne Zustimmung seiner Nutzer an Dritte auszuhändigen. Die EU leitete daraufhin Ermittlungen ein. Anfang des Monats befasste sich das Europäische Parlament in einer seiner ersten Sitzungen nach der Sommerpause mit dem Problem.
Anderen Berichten zufolge erwägt die niederländische Regierung ein Verbot der Clouddienste von Microsoft und Google, um eine Überarbeitung der Richtlinien zu erzwingen und Anforderungen für eine Vergabe von Verträgen an US-Firmen festzulegen.
In der vergangenen Woche hatte die Telekom-Tochter T-Systems die Einführung eines Zertifikats für europäische Cloud-Operatoren gefordert. Unternehmen sollen so Gewissheit haben, dass ihre Daten vor der US-Regierung sicher sind. Die Deutschland-Geschäftsführer von HP und Microsoft sprachen sich kurz darauf gegen eine solche Lösung aus. Ihrer Ansicht nach sollten deutsche Geschäftsführer grundsätzlich nicht auf Anordnungen von US-Behörden reagieren.
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