Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) verabschiedet. Damit ist das Ende der Arbeitnehmerdatenbank formell besiegelt. Das ELENA-Gesetz soll nun komplett aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt werden.
Schon im Juli hatten Wirtschafts- und Arbeitsministerium den Rückzug von dem höchst umstrittenen Projekt verkündet. Sie begründeten den Schritt mit der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Entscheidung war in Wirtschaft und Politik nahezu einhellig begrüßt worden.
Die bisher gespeicherten Daten sollen gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Bis die Neuregelung in Kraft tritt – also Bundesrat und Bundestag dem ELENA-Aus zugestimmt haben – sind Arbeitgeber aber weiter dazu verpflichtet, die monatlichen Gehaltsabrechnungen ihrer Angestellten neben einigen weiteren persönlichen Informationen an die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen.
Das Arbeitsministerium hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, ein Konzept für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu erarbeiten. Die Infrastruktur von ELENA und das Know-how aus dem Projekt sollen in dieses neue Verfahren mit einfließen.
Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, und ihr für Innenpolitik zuständiger Kollege, Konstantin von Notz, sprachen von einem „Ende mit Schrecken für ELENA“. Die Parteisprecher wörtlich: „Das Aus für den elektronischen Entgeltnachweis war lange überfällig. ELENA ist datenschutztechnisch völlig aus dem Ruder gelaufen und hat das Gegenteil von dem gebracht, was man sich erhoffte: Statt weniger brachte ELENA mehr Bürokratie.“
Für die Wirtschaft bedeutet der Kurswechsel der Bundesregierung nach Angaben der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Verluste in Millionenhöhe.
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