Psystar hat das Berufungsverfahren im Rechtsstreit mit Apple verloren. Eine Richterin eines US-Appellationsgerichts hat entschieden, dass die von Psystar angebotenen Mac-Nachbauten Apples Urheberrechte verletzen. Damit bestätigte sie das Urteil der Vorinstanz sowie das verhängte Verkaufsverbot.
Die in Florida ansässige Firma Psystar hatte im April 2008 damit begonnen, Mac-Nachbauten unter dem Namen „Open Mac“ anzubieten. Dafür kaufte es Kopien von Mac OS X und installierte sie auf Standardhardware. Bald darauf wurde der Name der Geräte auf „Open Computer“ geändert.
Seine Urheberrechtsklage reichte Apple im Juli 2008 ein. Es argumentierte, die Nachbauten verletzten das Softwarelizenzabkommen von Mac OS X, Apples Markenrechte, Wettbewerbsgesetze und auch das US-Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA). 2009 entschied ein Bezirksgericht gegen Psystar und stellte fest, dass nur Apple das Recht zum Vertrieb und zur Vervielfältigung von Mac OS X besitzt. Das Umgehen der in das Betriebssystem eingebauten Schutzmechanismen sei zudem ein Verstoß gegen das DMCA.
Im Dezember 2009 erwirkte Apple schließlich das jetzt bestätigte Verkaufsverbot. Zuvor schlossen beide Parteien einen Vergleich, der die Zahlung von 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz durch Psystar an Apple vorsah. Den Verkauf seiner Produkte stellte Psystar noch im Dezember ein.
Das Berufungsgericht rief Psystar im Januar 2010 an. „Mit allem Respekt, wir widersprechen der Auffassung des Gerichts, dass wir unbelehrbare Urheberrechtsverletzer sind“, hieß es damals auf der Website des Unternehmens. „Psystar hat niemals Softwarepiraterie unterstützt und wird das auch nie.“ Man habe immer nur für das Recht gekämpft, eine gekaufte Kopie des Betriebssystems nach eigenem Belieben einsetzen zu können.
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