Paul D. Ceglia hat im Prozess gegen Facebook vor dem US-Bezirksgericht von Buffalo, New York, einen Antrag auf Vertagung gestellt, um sich einen neuen Rechtsbeistand zu suchen. Sein Anwalt Jeffrey Lake hatte sein Mandat niederlegen müssen, nachdem er erklärt hatte, Ceglia habe ihm aufgetragen, einer von Facebook beantragten Verfügung des Gerichts auf Herausgabe von Beweisen nicht nachzukommen. Der New Yorker Holzhändler versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen.
„Ich habe Herrn Ceglia darüber informiert, dass das Gericht ihn angewiesen hat, unter anderem Namen und Passwörter all seiner E-Mail-Konten vorzulegen, die er seit 2003 genutzt hat“, erklärte Lake am 7. Oktober vor Gericht. „Herr Ceglia hat mich angewiesen, diese Auflage nicht zu erfüllen und das Bezirksrichter Richard Arcara mitzuteilen.“
Facebook behauptete daraufhin, dass Lake mit seiner Erklärung seine beruflichen Pflichten verletzt habe und nicht mehr als Ceglias Anwalt tätig sein könne. Indem er die vertrauliche Kommunikation mit seinem Mandanten offengelegt habe, habe er ihn öffentlich eines Fehlverhaltens bezichtigt. Facebook sieht darin den Versuch des Anwalts, sich selbst zu schützen und die Schuld seinem Mandanten zuzuschieben.
In einer für den 2. November angesetzten Anhörung sollte entschieden werden, ob Ceglia zum Befolgen der gerichtlichen Anordung gezwungen wird und Sanktionen gegen seine Anwälte verhängt werden. Letzterem ist Lake nun durch das Niederlegen seines Mandats zuvorgekommen. Sein Co-Anwalt Paul Argentieri wird Ceglia aber weiterhin vertreten.
Lakes Kanzlei hatte Ceglias Vertretung erst im Juni übernommen, nachdem dessen vorheriger Rechtsbeistand, die Kanzlei DLA Piper, sich nach nur rund zwei Monaten aus dem Fall zurückgezogen hatte. Zuvor hatte sich der Holzhändler schon vom ehemaligen New Yorker Generalstaatsanwalt Dennis Vacco und Terrence Connors vertreten lassen.
Die Klage gegen Facebook hatte Ceglia Mitte Juli 2010 eingereicht. Angeblich stehen ihm 84 Prozent am Social Network zu. Er soll 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg abgeschlossen haben, der dies belegt. Im April 2011 legte Ceglia E-Mails vor, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“.
Facebook reichte Ende Mai Gegenklage ein – fast ein Jahr später. Ceglia sei „ein unverbesserlicher Betrüger, dessen Fehlverhalten sich über Jahrzehnte und Landesgrenzen hinzieht. Sein jüngster und größter Betrug ist die Beschwerde in diesem Rechtsstreit, die auf einem frisierten Vertrag und gefälschten Beweisen basiert“, zitierte die New York Times aus Facebooks Klageschrift. Der Antrag lautet auf rechtskräftige Abweisung von Ceglias Klage.
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