Apple hat Klage gegen die Besitzerin des Bonner Cafés „Apfelkind“ eingereicht. Angeblich besteht beim Logo ihres Ladens – einem Apfel samt Kindergesicht – Verwechslungsgefahr mit dem von Apple. Im September sei ein Anwaltsschreiben bei ihr gelandet, dessen Verfasser sich als rechtlicher Vertreter von Apple auswies, sagte Christin Römer gegenüber Welt Online.
Die 33-Jährige hatte ihr Familiencafé in der Bonner Südstadt im April 2011 eröffnet. Das Logo hat sie selbst gezeichnet und beim Patent- und Markenamt in München als Wort-/Bildmarke eintragen lassen. „Mir gefiel der Entwurf so gut, dass ich ihn patentieren wollte“, zitiert Welt Online die Café-Besitzerin. „So ist Apple wahrscheinlich dann auf mich gekommen.“ Noch bevor der Schutz der Marke rechtskräftig war, kam der Brief von Apple.
In dem Schreiben, das Welt Online vorliegt, heißt es: „Nach unserer Einschätzung besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen dem überragend bekannten Apfel-Logo unserer Mandantin und der Wort-/Bildmarke Ihrer Mandantin.“ Insbesondere stößt sich Apple demnach an der roten Farbe des Logos, dem Blatt am Stiel sowie der Form des Apfels. Die „hochgradige“ Ähnlichkeit schade der Wertschätzung des Apple-Logos. Deshalb fordere man Römer auf, ihren Antrag zurückzuziehen.
Für ihr „Apfelkind“-Logo hat sich Christin Römer nach eigenen Angaben nicht von dem US-Konzern, sondern von ihren Vermietern inspirieren lassen, die eine Plantage mit 4000 Apfelbäumen besitzen. Das „Kind“ sollte ausdrücken, dass es sich um ein familienfreundliches Café handelt. Alle Tassen und Teller im Laden sind mit dem Logo bedruckt.
Apples Anwälte bieten in ihrem Schreiben laut Welt Online eine Lösung an: Römer soll auf die Markenklassen 16, 35, 18 und 28 verzichten. Darunter fallen Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte. Die Markenklassen für Gebäck, Getränke, Süßspeisen und Restaurant will ihr Apple dagegen lassen. Diese Produkte könnte Römer also weiter mit dem „Apfelkind“-Logo versehen.
Ursprünglich gab Apple Römer bis Ende September Zeit, ihren Antrag beim Patent- und Markenamt zurückzuziehen. Diese Frist hat die Café-Besitzerin verstreichen lassen und formal Widerspruch eingelegt.
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