Bitkom warnt vor überzogenen Kopierabgaben für Handys

Der ITK-Branchenverband Bitkom warnt vor drohenden hohen Abgaben auf Mobiltelefone, die die Geräte deutlich verteuern würden. Bis zu 36 Euro pro verkauftem Handy fordert nach seinen Angaben derzeit die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften. Damit soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

„Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind.“ Daher stellt die IT-Branche eine Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Ein weiterer Grund ist, dass Handys primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt werden, nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Für Unverständnis sorgt beim Bitkom auch, dass die Forderungen der ZPÜ für Handys mit bis zu 36 Euro deutlich höher liegen als etwa für MP3-Player (5 Euro). Die Forderungen der ZPÜ unterscheiden sich je nach Leistungsfähigkeit der Geräte. Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit Touchscreen je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.

Zum Vergleich: Der Vergütungssatz für beschreibbare CDs beträgt 7,57 Cent je Stück bei 74 Minuten oder 8,19 Cent je Stück bei 80 Minuten Spielzeit. Für USB-Speichersticks und SD-Karten fallen je 10 Cent an. Für Blu-ray-Rohlinge erhebt die ZPÜ eine Abgabe von 3,47 Euro pro einseitigem Medium. Und für jeden Rechner mit integriertem Brenner fordert sie 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen nach ihren Vorstellungen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro anfallen.

ZDNet.de Redaktion

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