Im Patentstreit mit Apple hat Samsung in Australien beim zuständigen Gericht beantragt, dass der iPhone-Hersteller seine Verträge mit den Mobilfunkanbietern Optus, Telstra und Vodafone offenlegen muss. Die Samsung-Anwältin Cynthia Cochrane sagte der Richterin Annabel Bennett, die Abmachungen würden für das geforderte Verkaufsverbot für das iPhone 4S benötigt. Nur so könne nachgewiesen werden, welche Auswirkungen das Apple-Smartphone auf Samsungs Marktanteil und Umsatz in dem Land habe.
„Es soll gezeigt werden, dass seit der Einführung des iPhone 3G in Australien im Juli 2008 jedes iPhone einen erheblichen Einfluss auf den Markt hatte und – gemessen am Umsatz – zu einer bedeutenden Erhöhung des Marktanteils führte“, so die Anwältin. Besonderes Interesse gilt den Provisionen, die die drei Anbieter für den Verkauf des iPhone mit Mobilfunkverträgen an Apple bezahlen. „Wenn Subventionen für das iPhone 4S bezahlt werden, bleibt weniger für die Produkte meines Mandanten.“
Darüber hinaus verlangt Samsung die Herausgabe des Quellcodes der iPhone-4S-Firmware. Nach Angaben des Apple-Anwalts Cameron Moore besitzt Qualcomm, Lieferant des Baseband-Chips des iPhone 4S, Lizenzen für die von Samsung eingeklagten Mobilfunkpatente für WCDMA und HSPA. Cochrane zufolge können Techniker von Samsung aber nur anhand des Quellcodes herausfinden, ob Apples Implementierung des Chips die Schutzrechte der Koreaner verletzt.
Apple beruft sich bei seiner Verteidigung in Australien unter anderem darauf, dass Samsungs Patente zum 3G-Mobilfunkstandard gehören, wodurch das Unternehmen verpflichtet sei, sein geistiges Eigentum zu „fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (abgekürzt mit „Frand“) zu lizenzieren. Folglich könne Samsung auch lediglich Schadenersatz für das iPhone 4S verlangen.
Samsung behauptet hingegen, dass „Frand“ in Australien nicht gelte und bisher dort auch noch nicht angewendet worden sei. Zudem gebe es keine automatische Lizenzierung, und bisher habe Apple Samsungs Einladungen zu Lizenzgesprächen abgelehnt. Auch deswegen könne Frand nicht angewendet werden.
Die nächste Anhörung findet am Freitag statt. Weitere Termine wurden für die kommenden Wochen angesetzt. Die Richterin wies zudem darauf hin, dass sie ein iPad und ein Samsung-Smartphone besitze, und damit „ganz unvoreingenommen“ sei.
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