Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat angekündigt, demnächst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Abmahnmissbrauch im Urheberrecht und Onlinehandel verhindern soll. „Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung. „Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht.“
In den letzten Jahren haben sich einige dubiose Anwälte darauf spezialisiert, vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abzumahnen. Dafür stellen sie zumeist hohe Kosten in Rechnung. Zudem müssen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Tun sie dies nicht, drohen die Anwälte mit einer einstweiligen Verfügung. Diese werden oft gezielt bei Gerichten beantragt, die für ihren großzügigen Umgang mit solchen Verfügungen bekannt sind. Jeder weitere Rechtsschritt treibt die Kosten für den Abgemahnten in die Höhe. Das Justizministerium geht davon aus, dass dadurch häufig eine existenzbedrohende Belastung entsteht.
Daher will Leutheusser-Schnarrenberger „im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben ändern“, um die Abmahnkosten zu senken und so den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen zu verringern – insbesondere bei „Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich“. Dazu zählen im Onlinehandel etwa ein Impressum, das nicht dem Telemediengesetz entspricht, oder die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Preisangabenverordnung.
Zudem will die Justizministerin die Möglichkeit der Abmahnanwälte einschränken, sich ein Gericht auszusuchen, das bereitwillig einstweilige Verfügungen erlässt. Vor allem sollen aber „missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.“ Denn „anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind“, würden den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen: „nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können“.
Einer der berüchtigsten Abmahnanwälte war Günter Freiherr von Gravenreuth, der im Februar 2010 Selbstmord begangen hat. Im September 2008 war der Jurist aus München vom Landgericht Berlin infolge eines Rechtsstreits mit der „taz“ in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Seine Revision hatte das Kammergericht im Februar 2009 abgelehnt.
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