Der Besitzer eines Mercedes-Oldtimers hatte diesen bei Ebay angeboten und erfolgreich verkauft. In der Ebay-Anzeige war kein Hinweis darauf enthalten, dass das Auto nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfügte.
Als der Käufer dies bei der Abholung des Wagens feststellte, verweigerte er die Annahme und trat vom Vertrag zurück. Der Besitzer des Oldtimers verkaufte diesen einige Zeit später zu einem geringeren Preis. Die Differenz der Kaufpreise verlangte er von dem Beklagten als Schadenersatz.
Das Amtsgericht Eisenach wies die Klage ab (Aktenzeichen 54 C 295/10). Es führte in seiner Begründung aus, dass dem Kläger der geltend gemachte Schadenersatz nicht zustehe, weil der Rücktritt des Beklagten vom Kaufvertrag wirksam und rechtens gewesen sei: Verfüge ein Fahrzeug nicht über deutsche Zulassungspapiere, stelle dies ein behördliches Hindernis und somit einen Rechtsmangel dar. Dieser rechtfertige einen Rücktritt.
Der Kläger hätte bereits in seiner Ebay-Verkaufsanzeige darauf hinweisen müssen, dass der Wagen nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfüge. Der Käufer sei nicht verpflichtet, in Bezug auf diesen Punkt noch einmal nachzuhaken, zumal der Wagen ein deutsches Fabrikat sei, über eine deutsche Website angeboten und von einem deutschen Anbieter verkauft worden sei. Er habe deshalb keinerlei Anhaltspunkt gehabt, skeptisch zu werden und sich bei dem Kläger über die Fahrzeugpapiere zu informieren.
Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über Apps für iPhone und Android zur Verfügung.
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…
Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…
Das System basiert auf Hardware von HPE-Cray und Nvidia. Die Inbetriebnahme erfolgt 2027.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch aktualisiert. Drei von vier Haushalten sollen jetzt Zugang zu Breitbandanschlüssen…