Der deutsche Spieleverlag Ravensburger hat Klage gegen Apple eingereicht. Er will alle Spiele aus dem App Store entfernen lassen, die unerlaubt seine Wortmarke „Memory“ verwenden. Verhandelt wird vor dem Landgericht München I, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.
Ravensburger hatte sich den Begriff schon 1976 schützen lassen – bietet es doch ein allseits bekanntes, gleichnamiges Spiel an. Im aktuellen Streit mit Apple geht es laut SZ jedoch nicht um Spiele mit einem ähnlichen Prinzip, sondern schlicht um die Verwendung der Wortmarke. Seit 2000 hält Ravensburger nämlich zudem die Rechte an dem Begriff für „auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele“ – wenngleich nur in Deutschland. Auf europäischer Ebene ist eine Löschung anhängig.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und dem Spieleverlag dauert offenbar schon geraume Zeit an. Nach Informationen der SZ hatte Ravensburger den US-Konzern abgemahnt, um Spiele, die den Begriff unerlaubt verwendeten, von der Plattform zu verbannen. „Vielleicht konnte auf die legitimen Vorwürfe nicht gleich richtig reagiert werden“, räumte ein Apple-Anwalt ein. Weil sich der App Store in kurzer Zeit zu einem großen Erfolg entwickelt habe, sei „nicht alles gut gelaufen“. Er verstehe jedoch nicht, warum Ravensburger deshalb gleich Klage erhebe. „Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen.“
Der Rechtsbeistand von Ravensburger hält dagegen, dass Apple sehr wohl in der Lage sei, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die seine eigenen Rechte verletzten. Die Markenrechte des eigenen Konzerns würden von Apple „brutalst möglich“ wahrgenommen, „doch die Rechte anderer nicht“.
Apple argumentiert, es handle sich bei „Memory“ zumindest im englischsprachigen Raum nicht um einen geschützten Begriff. Es gebe daher Schwierigkeiten bei einer weltweit agierenden Plattform. Ravensburger will das Argument der SZ zufolge aber nicht gelten lassen: Man sei in Deutschland und rede über deutsches Recht. Eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals wäre den Schwaben zwar lieber gewesen, doch die Klage sei nötig, um Apple „endlich mal auf Trab“ zu bringen.
Laut SZ klang in der Verhandlung an, dass beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Der Termin zur Urteilsverkündung wurde auf den 31. Januar festgesetzt. Das Gericht deutete demnach an, in welche Richtung eine Entscheidung fallen dürfte: Aus den Zahlungsmodalitäten des App Store lasse sich schließen, dass es sich um einen richtigen Online-Laden handle – und nicht nur um eine Verkaufsplattform wie eBay. Aus diesem Grund stünde Apple wie jeder andere Händler stärker in der Pflicht, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren.
Apple ist dafür bekannt, seine Markenrechte bis zum Äußersten zu verteidigen. Ende August 2010 hatte es etwa beim Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller eines Designer-Eierbechers erwirkt. Angeblich könnte dessen „eiPOTT“ für einen iPod gehalten werden. Ende Oktober 2011 reichte es Klage gegen ein Bonner Café ein. Angeblich besteht beim Logo des Ladens – einem Apfel samt Kindergesicht – Verwechslungsgefahr mit dem von Apple.
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