Die EU-Kommission hat Regeln für den Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen aufgestellt. Gesichter müssen demnach unkenntlich gemacht werden und das für die Kontrollen zuständige Personal in einem anderen Raum sitzen als der Scanner selbst. Der Entscheidung war eine Debatte im EU-Parlament vorausgegangen. Sprecherin Helen Kearns sagte ZDNet, die Regel zu zwei getrennten Räumen solle „unangebrachtes Verhalten“ verhindern.
Auch das Speichern von Fotos ist ausdrücklich untersagt: „Sicherheitsscanner dürfen keine Bilder speichern, zurückhalten, kopieren, drucken oder wiederherstellen. Jeder nicht autorisierte Zugriff auf die Bilder ist untersagt.“ Außerdem sind Hinweise für die Passagiere verpflichtend. Diese können sich alternativ einer Leibesvisitation unterziehen.
Die Kommission hatte auch eine Vorschrift erwogen, den Körper zu abstrahieren. Allerdings sind dazu nur wenige Scanner in der Lage, und die Kommission fürchtete daher einen Mangel an Wettbewerb. Die EU hatte im Juni 2010 eine einheitliche Regel zu Nacktscannern gefordert. Mindestens fünf Mitgliedsstaaten – etwa Großbritannien und die Niederlande – setzen solche Geräte schon jetzt ein. Die EU verwendet übrigens – ganz im Sinne der Hersteller – den Ausdruck „Sicherheitsscanner“.
Einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge sind 67 Prozent der Deutschen überzeugt, dass Nacktscanner auf Flughäfen für mehr Sicherheit sorgen. Drei Viertel begrüßen den Einsatz, wenn die Durchleuchteten nur schemenhaft zu erkennen sind. Hauptkritikpunkte der Befragten waren ein „ungutes Gefühl“ (54 Prozent), Verletzung der Intimsphäre (51 Prozent), mangelndes Technikverständnis (44 Prozent), Angst vor einer Verbreitung der Bilder im Internet (41 Prozent) sowie vor der Strahlung (33 Prozent).
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