Apple hat vom US-Patent- und Markenamt ein Schutzrecht für ortsbasierte Informationsdienste zugesprochen bekommen. Es trägt die Nummer RE42.927 und beschreibt ein „standortbasiertes Informationssystem, das ein Ortungssystem wie das zivile Global Positioning System (GPS) von Navstar in Kombination mit einem Netzwerk nutzt“.
Prekär für Apples Konkurrenten: Das Schutzrecht ist äußerst weit gefasst. Es deckt etwa „Informationen“ ab, die sich auf den Ort beziehen, an dem sich ein Gerät befindet – nicht spezifiziert ist allerdings, ob es sich dabei um Texte, Bilder, Audiodateien oder Videos handelt. Ein im Patent beschriebenes Gerät muss über eine Möglichkeit verfügen, den eigenen Standort zu ermitteln. Das kann sowohl über ein GPS-Signal oder einen Strichcode geschehen. Weil der Begriff „Empfänger“ aber ähnlich unspezifisch ist, gibt das Patent Apple im Grunde auch die Kontrolle über GPS-Empfänger in Handys oder eine Kamera-Software-Kombination, die QR-Codes lesen kann.
Das Patent war 1998 ursprünglich von Xerox beantragt und 2000 unter der Nummer 6.122.520 ausgestellt worden. Es ging zeitlich also Vielem voraus, was sich in den 2000er-Jahren im Mobil- und Social-Media-Bereich entwickelte. Ende 2009 kaufte Apple das Patent und beantragte es neu.
Das Schutzrecht ist so elementar, dass es für andere Unternehmen schwierig sein wird, es nicht zu verletzen: Jeder standortbasierte Dienst muss Ortsbestimmungen übertragen und Informationen empfangen. Dies könnte dazu führen, dass Facebook oder Foursquare ihre geodatenbasierten Dienste nur noch anbieten dürfen, wenn sie Apple Lizenzgebühren zahlen.
Standortbasierte Dienste gehören zu den Schlüsselstrategien für jede im Mobile-Sektor tätige Firma. Das Patent könnte Apple Kontrolle über einen großen Teil aktueller Technologien geben, etwa bei standortbasierter Werbung, Social Networks, Mapping, Flash-Deals und Augmented Reality. Schließlich hat der Konzern in der Vergangenheit schon oft bewiesen, dass er seine Schutzrechte wahrnimmt und auch gerichtlich durchzusetzen weiß.
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