Im Web sind vertrauliche Richtlinien für US-Polizisten aufgetaucht, wie bei Ermittlungen in sozialen Netzen vorzugehen ist. Anleitungen, wie mit AOL, World-of-Warcraft-Entwickler Blizzard und Microsoft zu verfahren ist, hat das Hackerkollektiv Anonymous veröffentlicht; das Handbuch zu Facebook stammt von PublicIntelligence.net.
Die Unterlagen geben in den meisten Fällen Auskunft darüber, welche Nutzerdaten ein Unternehmen vorhält, wie lang sie gespeichert werden und welche Möglichkeiten ein Ermittler hat, an die Daten heranzukommen. Für einige Anfragen – etwa E-Mails, die weniger als 180 Tage alt sind – wird demnach ein Durchsuchungsbeschluss benötigt.
Basisauskünfte über einen Abonnenten müssen generell schon bei einer Subpoena genannten Anordnung gegeben werden. Für weiter reichende Informationen ist ein Gerichtsbeschluss nötig.
Blizzard speichert IP-Adressen beispielsweise unbegrenzt. Versendete und gelöschte E-Mails werden demnach nicht vorgehalten. Microsoft MSN speichert die IP-Logs von Hotmail-Konten 60 Tage lang. Konversationen im MSN-Chat sowie im Instant Messenger werden dem Dokument zufolge nicht getrackt. Es stammt allerdings aus dem Jahr 2005 und könnte durchaus nicht mehr aktuell sein.
Eine frühere Version (PDF) des Facebook-Handbuchs von 2008 enthält einen Hinweis darauf, dass IP-Logdaten generell 90 Tage lang vorgehalten weden. 2010 ist er verschwunden, was darauf hindeutet, dass das soziale Netz die Daten mittlerweile länger speichert. Facebook hat – wie kurz zuvor angekündigt – in der Zwischenzeit seine aktuellen Polizei-Richtlinien online gestellt. Es fehlt eine Auskunft dazu, wie lang Daten vorgehalten werden.
Die umfassendste Sammlung von Handlungsanweisungen für die Polizei hatte im Februar vergangenen Jahres John Young, Betreiber von Cryptome.org, veröffentlicht. Sie enthält Informationen zu Telefonüberwachung sowie verschiedenen Diensten und Firmen.
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