Ein britischer Student soll wegen einer von ihm betriebenen Link-Site an die USA ausgeliefert werden, um ihm dort den Prozess zu machen. Der 25-jährige Richard O’Dwyer hatte die Domain „TV-Shack“ eingerichtet, die auf nicht lizenzierte Streams von Fernsehsendungen und Hollywood-Filmen verweist, ohne selbst jedoch solches Material zu hosten.
O’Dwyers Anwalt argumentiert nun, dass der Fall in Großbritannien verhandelt werden muss, von wo aus die beanstandeten Links gesetzt wurden. Für die US-Regierung hält Staatsanwalt John Jones dagegen, die betroffenen Film- und Fernsehstudios seien in den USA ansässig, und außerdem habe „der Zugriff auf die Website in den USA stattgefunden“. Die Server, auf denen die Site lief, stehen vermutlich in Schweden.
Die Frage der anwendbaren nationalen Rechtsprechung dürfte für den Fall entscheidend sein. Die USA haben schon mehrere Domains von TV-Shack beschlagnahmt, darunter zuletzt die zuletzt eingerichtete .cc-Domain. Nach britischem Gesetzt dagegen ist die Site, die keine Inhalte hostet, sondern sie nur verlinkt, nicht illegal. Ein Gericht hatte 2010 zu einer ähnlichen Site namens TV-Links geurteilt, sie arbeite „nicht anders als Google oder Yahoo“, die ja auch Links anbieten.
In Großbritannien weckt der Fall von O’Dwyer Erinnerungen an den „NASA-Hacker“ Gary McKinnon, dessen Auslieferung die USA nach wie vor verlangen, um ihn wegen des von ihm eingestandenen Computereinbruchs vor Gericht zu stellen. Die britischen Gesetze legen fest, dass eine Auslieferung verweigert werden kann, wenn das Verbrechen zu einem bedeutenden Teil in Großbritannien stattfand und es nicht im Interesse der Justiz wäre, dass der Fall im Ausland verhandelt wird. Ein solches Veto gegen die Auslieferung von O’Dwyer hat die britische Justiz aber laut Telegraph abgelehnt.
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