HTC befürchtet keinen Smartphone-Verkaufsstopp in Deutschland

HTC sieht keine Basis für einen Verkaufsstopp seiner Smartphones in Deutschland. Man habe seit einem Urteil des Mannheimer Landgerichts von 2009 die „Integration der UMTS-Standards modifiziert“, sodass sie die Patente von IPCom nicht mehr verletzten, erklärte der taiwanische Hersteller auf Anfrage von ZDNet. „Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben.“

Mittlerweile sei der Einspruch gegenstandslos geworden, da das Bundespatentgericht (BPatG) die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt habe. Zudem betreffe das Mannheimer Urteil nur ein Smartphone bezogen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft werde, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Der Münchner Patentverwalter hält laut dpa dagegen, das Patent sei in vollem Umfang gültig. „Wir sehen darin einen massiven Versuch, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen“, sagte IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter der Nachrichtenagentur.

Ende Februar 2009 hatte das Landgericht Mannheim entschieden (PDF), dass HTC das von dem Patentverwalter gehaltene Schutzrecht EP 1186189 verletzt. Es beschreibt ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf mindestens einen von mehreren Teilnehmerstationen gemeinsam nutzbaren Telekommunikationskanal eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation“.

HTC reichte nach dem Urteil Berufung ein. Diese sollte am heutigen Montag vom Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe 6 U 38/0) verhandelt werden. Der Hersteller zog sie jedoch überraschend vergangenen Freitag zurück. IPCom forderte HTC daraufhin auf (PDF), den Vertrieb all seiner UMTS-fähigen Geräte umgehend einzustellen.

Laut Patent-Blogger Florian Müller ist die Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgrund von Berufungen beider Parteien noch gar nicht rechtskräftig. Es werde noch rund zwei Jahre dauern, bis das Verfahren beendet sei. „Hätte HTC seine Berufung tatsächlich als verschwendetes Geld und Zeit betrachtet, hätte es sie schon kurz nach dem Urteil des BPatG zurückgezogen, also vor rund einem Jahr. Sie so kurzfristig zu widerrufen, bedeutet meines Erachtens, dass HTC sich vor dem Ausgang fürchtete.“

Das Europäische Patent mit der Nummer 1186189 gehörte ursprünglich der Robert Bosch GmbH und wurde 2007 von IPCom zusammen mit anderen Mobilfunkpatenten des Elektrokonzerns übernommen. Bosch war seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des UMTS-Standards beteiligt gewesen.

ZDNet.de Redaktion

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