Samsung hat im Patentstreit mit Apple in Australien einen Teilerfolg errungen. Ein Bundesgericht hat das in erster Instanz verhängte Verkaufsverbot für das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 aufgehoben. Die drei zuständigen Richter votierten einstimmig dafür. Allerdings bleibt die einstweilige Verfügung vom Oktober noch mindestens bis Freitag bestehen.
Grund dafür ist ein Antrag von Apple, das eine Aussetzung des Urteils fordert, um den Obersten Gerichtshof anrufen zu können. „Dieser Antrag verlängert das Unrecht gegen Samsung“, sagte ein Vertreter des koreanischen Unternehmens der Richterin Lindsay Foster. „Jede Aussetzung, egal wie kurz, wäre angesichts der Weihnachtszeit eine weitere Härte für Samsung.“ Foster schloss sich jedoch Apples Antrag an. Der iPad-Hersteller hat nun bis Freitag 16 Uhr Ortszeit Zeit, beim High Court Berufung einzulegen.
Im Oktober hatte Richterin Annabelle Bennett die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 verhängt. Sie argumentierte damals, dass Apple wahrscheinlich seine Klage gegen Samsung gewinnen werde. Als Folge durfte Samsung sein Tablet in Australien weder bewerben, noch Aufträge dafür annehmen oder Einheiten ausliefern, bis das eigentliche Verfahren abgeschlossen ist. In diesem ist zu klären, ob das Galaxy Tab eine Kopie von Apples iPad ist.
Schon Ende der vergangenen Woche hatte Richterin Lindsay Foster eingeräumt, das Verkaufsverbot sehe zwar sehr gerecht für Apple aus, es sei aber „nicht sehr gerecht“ für Samsung. Die Anwälte von Samsung argumentierten unter anderem, dass Gemeinsamkeiten beim Design auch bei Geräten von Acer, Asus, Pioneer und Motorola zu finden seien. Unklar ist, ob Samsung damit nur seine eigene Position stärken oder weitere Parteien in den Rechtsstreit hineinziehen wollte.
Trotz des Verkaufsverbots war das Galaxy Tab 10.1 zuletzt in Australien bei verschiedenen Online-Händlern als Import erhältlich. Von einigen Händlern verlangte Apple daraufhin Unterlassungserklärungen. Einer davon wies die Ansprüche des iPad-Herstellers als unerhört zurück. Apple habe unter anderem die Herausgabe von Daten der Kunden verlangt, die eines der Samsung-Tablets gekauft hätten.
In Deutschland liefert Samsung seit vergangener Woche eine modifizierte Version seines Galaxy Tab 10.1 aus, um das von Apple erwirkte Verkaufsverbot zu umgehen. Wie Dow Jones Newswire berichtet, geht das Unternehmen aus Cupertino jetzt allerdings auch gegen dieses Gerät vor. Demnach wird sich ein Gericht in Düsseldorf am 22. Dezember mit dem Thema befassen. Bis dahin dürfe Samsung das Galaxy Tab 10.1N in Deutschland weiter anbieten.
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