Mitglieder des EU-Parlaments haben einen Vorschlag für ein europäisches Einheitspatent erfolgreich an die Bedürfnisse kleiner Unternehmen angepasst. Klappt alles wie geplant, wird die Regelung 2014 in Kraft treten.
Mit einem Gemeinschaftspatent will die EU nach eigenen Angaben zum einen die Kosten für Patente um bis zu 80 Prozent senken. Damit sollen heimische Unternehmen gestärkt werden – hauptsächlich gegenüber Wettbewerbern aus den USA und Japan, wo Schutzrechte deutlich günstiger sind. Zum anderen trüge ein einheitliches Patentrecht dazu bei, Verwirrungen rund um verschiedene nationale Regelungen zu vermeiden.
Patentanträge dürfen nach dem neuen Vorschlag in jeder EU-Sprache eingereicht werden. Sie müssen später aber zumindest auf Englisch, Deutsch und Französisch übersetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt die EU.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wird bei seinem nächsten Treffen am 19. und 20. Dezember über den Vorschlag abstimmen. Er muss danach noch vom Parlament insgesamt sowie den 25 involvierten Mitgliedsstaaten abgesegnet werden.
Mitte Februar 2011 hatte das EU-Parlament grünes Licht für ein europaweit einheitliches Patentsystem gegeben. Ende Juni stimmte der Rat der Europäischen Union dem Vorschlag für ein einheitliches Patentrecht zu. Dies war ausschlaggebend dafür, dass die Verhandlungen wieder anliefen. Der Entwurf ähnelte jenem der EU-Kommission vom Juli 2010. Widerstand seitens Italiens und Spaniens hatte damals allerdings zum Stillstand des Projekts geführt. Sie sahen ihre Sprachen unterrepräsentiert.
Die Einigung des EU-Ministerrats vom Juni 2011 sah vor, dass europäische Patente entweder auf Englisch, Deutsch oder Französisch eingereicht werden können. Später sollten sie in die anderen beiden Sprachen übersetzt werden. Bis auf Spanien und Italien haben alle Mitgliedsstaaten den Vorschlag abgesegnet – weshalb jetzt nur 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten beim Gemeinschaftspatent zusammenarbeiten.
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