Assange darf vor Oberstem Gerichtshof gegen seine Auslieferung vorgehen

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf den britischen Supreme Court anrufen, um gegen seine Auslieferung an Schweden vorzugehen. Das hat jetzt das höchste Zivilgericht, der High Court, in London entschieden. Damit kann der 40-Jährige zunächst nicht nach Schweden überstellt werden, wo er sich den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Belästigung stellen soll. Das ist es, was seine Anwälte zunächst erreichen wollten.

Wie die britische Tageszeitung The Guardian berichtet, haben zwei Richter geurteilt, dass Assanges Fall Fragen „von allgemeiner öffentlicher Bedeutung“ aufwerfe, die „so schnell wie möglich“ vom Obersten Gerichtshof entschieden werden sollten. Hätte der High Court Assanges Antrag abgelehnt, den Fall an den Supreme Court weiterzugeben, wäre der Australier innerhalb von zehn Tagen an Schweden ausgeliefert worden.


Julian Assange (Bild: CBS News)

„Ich glaube, das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar“, sagte Assange gegenüber der BBC. „Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter.“ Obwohl der Wikileaks-Gründer nun grundsätzlich das Recht hat, den Supreme Court anzurufen, muss dieser ihn nicht zwingend anhören.

Sollte der Supreme Court die Berufung ablehnen, könnte Assange theoretisch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Kommt es zu einer Anhörung, ist eine Auslieferung in diesem Jahr eher unwahrscheinlich. Assange stünde in diesem Fall weiter unter Hausarrest und müsste nach wie vor eine elektronische Fußfessel tragen sowie sich täglich bei der Polizei melden.

Im Februar hatte der Belmarsh Magistrates‘ Court in erster Instanz entschieden, Assange wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung an Schweden auszuliefern. Richter Howard Riddle schrieb in seiner Begründung, er sehe keine Grundlage für die Befürchtung der Verteidigung, Assange könne in Schweden keine faire Verhandlung erwarten. Auch sah er die Vorwürfe gegen Assange durchaus als ausreichend für eine Auslieferung an. Er kritisierte aber gleichzeitig die „erhebliche negative Berichterstattung in der schwedischen Boulevardpresse, dem Fernsehen und im Parlament.“

Die Richter des High Court stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass der von Schweden ausgestellte europaweite Haftbefehl sachgemäß sei und den Verfahrensregeln entspreche. Assanges Anwälte hatten dessen Rechtmäßigkeit angezweifelt.

In Schweden werfen zwei Frauen dem Wikileaks-Gründer sexuelle Übergriffe und Nötigung vor. Assange widerspricht dieser Version und nennt das Verfahren eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte Wikileaks brisante Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht.

ZDNet.de Redaktion

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