Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant offenbar, die Gesetze gegen unerlaubte Telefonwerbung und dubiose Gewinnspieldienste deutlich zu verschärfen. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Eckpunkte-Papier des Ministeriums berichtet, soll etwa die Bundesnetzagentur bei unerwünschten Werbeanrufen künftig Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen dürfen. Bisher liegt die Höchstgrenze bei 50.000 Euro.
Weiterhin sollen Verträge über Gewinnspieldienste künftig nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden. Über solche Dienste hatten sich zahlreiche Verbraucher beschwert. Callcenter bieten im Auftrag von Firmen am Telefon beispielsweise an, den Angerufenen gegen Gebühr bei diversen Gewinnspielen einzutragen. Laut dem Eckpunkte-Papier können sich daraus „monatliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe vierstelliger Beträge ergeben“.
Die Regierungskoalition geht seit 2009 mit Bußgeldern gegen illegale Werbeanrufe vor. Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ in Kraft. Um herauszufinden, wie wirkungsvoll die Neuregelung ist, gab das Justizministerium eine Untersuchung in Auftrag. Das Ergebnis: Die Anrufe sind zwar seltener geworden, aber es gibt sie nach wie vor. Zugenommen haben die Beschwerden über untergeschobene Verträge.
Um solche Geschäftsmodelle zu erschweren, sollen diese Anbieter Verträge künftig nicht mehr mündlich abschließen können. Die Schriftform verlangt Leutheusser-Schnarrenberger aber ausdrücklich nur von Gewinnspieldiensten. Eine ähnliche Formvorschrift für alle Anbieter würde „über das Ziel hinausschießen“, da sonst auch seriöse Unternehmen vorsichtshalber bei jeder telefonischen Bestellung eine schriftliche Bestätigung verlangen könnten, was Geschäfte unnötig verkomplizieren würde.
Schon vor 2009 hatte Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls“, sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.
Wer ungebetene Werbeanrufe erhalte, solle sich Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Anrufer notieren und diese Informationen an die Bundesnetzagentur weiterleiten, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Behörde ist dafür zuständig, Bußgelder zu verhängen. Sie hatte sogar eine Verzehnfachung des Maximalbetrags gefordert, weil Gerichte ihrer Erfahung nach die Strafen oft nachträglich drastisch kürzen.
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