SPD fordert kürzere Fristen bei Vorratsdatenspeicherung

Die SPD hat auf ihrem Parteitag in Berlin mit knapper Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Die Mitglieder forderten die Bundesfraktion auf, einen Gesetzentwurf sowie Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vorzulegen. „Die Bundesregierung handelt verantwortungslos und schafft keinerlei rechtliche Klarheit“, heißt es im Beschluss der Sozialdemokraten. Demnach bringt das angedachte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst bei Verdacht einer Straftat „eingefroren“ werden, „keinen zusätzlichen Nutzen, ist für die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung untauglich und verletzt darüber hinaus rechtsstaatliche Grundsätze“.

Allerdings sieht der SPD-Beschluss kürzere Speicherfristen vor. Insbesondere die von der EU-Richtlinie vorgeschriebene Mindestspeicherdauer von sechs Monaten greife unverhältnismäßig stark in das Grundrecht ein. „Eine derart langfristige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen lehnen wir ab. Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine Revision der EU-Richtlinie ein.“

Die SPD verlangt eine Verkürzung der Speicherfristen auf „deutlich unter sechs Monate“. Feststellungen in der Praxis hätten ergeben, dass eine Speicherdauer von drei Monaten in aller Regel ausreichend sei. Zudem soll die Bundesregierung Speicherdauer und Zugriffsvoraussetzungen für verschiedene Datenarten differenzieren – je nachdem, wie stark in die Privatsphäre eines Verdächtigen eingegriffen wird.

Ermittler sollen nach Wunsch der SPD nur dann Zugriff auf die Daten erhalten, wenn bei einem Nutzer Verdacht auf „schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung“ besteht. Ein Abruf für zivilrechtliche Zwecke – etwa bei Urheberrechtsfragen – müsse rechtssicher ausgeschlossen werden. Dasselbe gelte für das Erstellen von Bewegungsprofilen.

Ende Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland förmlich dazu aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung binnen zwei Monaten vollständig umzusetzen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie aufhob, habe Deutschland keine Informationen zum Stand der Dinge an die Kommission übermittelt.

Bisher konnte sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP aber auf keine Neuregelung einigen, wie die Süddeutsche Zeitung festhält. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Union haben sich demnach für eine anlasslose, mindestens sechsmonatige Datenspeicherung ausgesprochen. Die FDP will Kommunikationsdaten aber nur in konkreten Verdachtsfällen und streng befristet gespeichert wissen.

ZDNet.de Redaktion

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