Bitkom und GEMA einigen sich auf Abgaben für online angebotene Musik

Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben „nach intensiven Verhandlungen“ eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt, wie sie jetzt mitteilen. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen demnach pro Musikstück in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.

„Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter“, sagte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker erklärte: „Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden.“

Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern sollen sich Vorteile ergeben. „In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich“, erläutert Smid. Die Verbraucher bekämen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf. Heker betont: „Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.“

Der neue Gesamtvertrag von Bitkom und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“, sagte Smid. Angesprochen fühlen dürfen sich wohl Apple und Google, die mit iTunes in the Cloud und Google Music schon entsprechende Services in den USA anbieten.

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag nicht abgedeckt. Um auch hier eine Einigung zu erreichen, wollen Bikom und GEMA weiter verhandeln. Ebenso laufen Gespräche zu Online-Videoangeboten.

Deutsche Youtube-Nutzer bekommen bei vielen Musikvideos zunächst also weiterhin folgenden Sperrhinweis zu sehen: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“ Umgehen lässt sich die Beschränkung mit kleinen Tools, die den Datenverkehr über einen Proxy führen. Eins davon ist beispielsweise Stealthy, das als Plug-in für Firefox und Chrome zur Verfügung steht. Es findet geeignete Proxys automatisch, was eine manuelle Suche überflüssig macht und so die Konfiguration erleichtert.

ZDNet.de Redaktion

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