Urteil: Motorola könnte Verkauf von iPhones und iPads untersagen lassen

Das Landgericht Mannheim hat im Patentstreit Motorola gegen Apple zugunsten von Motorola entschieden. Apple verstößt nach seiner Auslegung gegen das GPRS-Patent mit der europäischen Nummer 1010336 B1 und US-Nummer 6.359.898. In dem Urteil wird es Apple ausdrücklich untersagt, Geräte in Deutschland zu vertreiben, die dieses Patent verletzen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Veröffentlicht hat das Urteil FOSS-Patents-Blogger Florian Müller. Ihm zufolge setzen iPhone, iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 3G und iPad 2 3G die fragliche Technik ein. Das iPhone 4S sei nach Beginn des Prozesses erschienen, verstoße aber aller Voraussicht nach ebenfalls gegen Motorolas Schutzrecht. Apple kommentierte gegenüber ZDNet: „Wir werden auf dem direkten Weg Berufung einlegen. Weihnachtseinkäufer in Deutschland dürften kein Problem haben, das gewünschte iPad oder iPhone zu bekommen.“

Es ist bislang offen, ob es sich für Motorola lohnt, das Urteil durchsetzen zu lassen. Motorola müsste dann Sicherheitsleistungen in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen und könnte nicht sicher sein, ob eine höhere Instanz eventuell anders entscheidet. Dennoch handelt es sich um einen wichtigen Sieg für Motorola und seine Anwaltskanzlei Quinn Emanuel, die in den USA diese Woche schon eine von Apple beantragte einstweilige Verfügung gegen Samsung abwehren konnte. Müller nennt es das erste substanzielle Urteil im Rechtsstreit der beiden Firmen.

Für Motorola, das Google aufgrund seiner Patente gern übernehmen würde, ist das Mannheimer Verfahren nicht der einzige Prozess gegen Apple. Im Oktober 2010 hatte das Unternehmen behauptet, Apples iOS-Geräte verletzten 18 seiner Patente. Die Gegenklage des iPhone-Herstellers ließ nicht lange auf sich warten: Demnach verstoßen einige von Motorolas Smartphones, darunter Droid, Droid 2 und Droid X, gegen sechs Schutzrechte von Apple.

Mannheimer Urteil zugunsten von MMI gegen Apple

ZDNet.de Redaktion

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