US-Urteil: Tweets durch Meinungsfreiheit gedeckt

Ein US-Bundesgericht hat eine Klage wegen Stalking eines Religionsführers auf Twitter abgewiesen. Die Texte des Beklagten seien zwar „unangenehm“, fielen aber unter die Redefreiheit und seien von der amerikanischen Verfassung abgedeckt, argumentiert der Richter.

William Lawrence Cassidy war angeklagt, einen Religionsführer mit den Initialen A.Z. auf Twitter belästigt und so „substanzielle emotionale Störungen“ ausgelöst zu haben. Die New York Times hat dies mit Alyce Zeoli in Verbindung gebracht, einer prominenten Buddhistin. In einigen der insgesamt rund 8000 Tweets hatte Cassidy ihr einen gewaltsamen Tod vorhergesagt.

„Wenn sie auch von schlechtem Geschmack zeugen, greifen Herrn Cassidys Tweets und Blogeinträge zu A.Z. nur ihren Charakter und ihre Qualifikationen als religiöse Führungspersönlichkeit an“, schreibt Richter Roger W. Titus in seiner 27-seitigen Entscheidung (PDF). Eine emotionale Störung sei durchaus denkbar, aber Kritik in religiösen Fragen dennoch ausdrücklich geschützt.

Alyce Zeoli soll ihrem Anwalt zufolge „aufgebracht und erschrocken“ auf das Urteil reagiert haben. Die gemeinnützige Electronic Frontier Foundation (EFF) dagegen begrüßte das Urteil: „Wir sind dankbar, dass das Gericht erkannt hat, dass es hier um wichtige Fragen zu den von der Verfassung garantierten Grundrechten geht“, teilt Sprecher Hanni Fakhoury mit. „Der Staatsanwalt mag mit dem Ton und Inhalt der Beiträge nicht einverstanden gewesen sein, aber wenn ein Twitter-Nutzer ins Gefängnis gezerrt wird, weil er eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt hat, steht Wichtigeres auf dem Spiel.“

ZDNet.de Redaktion

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