Universal Music darf anscheinend über ein Redaktionssystem Inhalte bei YouTube löschen. Das geht aus einer Eingabe bei Gericht (PDF) hervor, die Spiegel Online entdeckt hat. Demnach hat die Plattenfirma einen Vertrag mit Google, der es ihr erlaubt, in vertraglich festgehaltenen Fällen Videos zu sperren – nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.
Unklar ist, in welchen Fällen Google Dritten Zugriff auf Inhalte gewährt. „Unsere Partner haben keine weitreichenden Rechte, alles aus unserem Angebot zu entfernen, was ihnen nicht gefällt“, zitiert Spiegel Online eine Stellungnahme des Suchanbieters. In bestimmten Fällen könnten „Partner“ basierend auf exklusiven Verträgen mit Künstlern Live-Aufnahmen entfernen.
Anlass für die Enthüllung ist ein Rechtsstreit (PDF) zwischen Universal und dem Filehoster MegaUpload, wie Spiegel Online festhält. Letzterer hatte ein Werbelied auf YouTube veröffentlicht dass in den USA bald zwischenzeitlich von der Plattform verschwand. Einige der Stars, die darin ihre Sympathie gegenüber MegaUpload bekunden, hätten der Verwendung ihrer Kommentare nicht zugestimmt, hieß es vonseiten der Plattenfirma.
MegaUpload reichte daraufhin Klage ein. Man sei von allen Künstlern autorisiert, ihre Zitate zu nutzen. Laut Spiegel Online lieferte der Filehoster zum Beweis eine Vereinbarung mit dem Rapper Will.i.am von den Black Eyed Peas. Plötzlich war auch das Video wieder via YouTube abrufbar.
Produziert ist das Werbevideo von einem Altbekannten: Kim Dotcom, der eigentlich Kim Schmitz heißt und 1997 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Er war in die Netze verschiedener Firmen und Behörden eingebrochen.
2002 verhängte das Amtsgericht München eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Insiderhandels mit Aktien. Zudem musste Schmitz als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 100.000 Euro zahlen. Damals kündigte er an, sich ins Ausland abzusetzen. Seither wird der Ex-Hacker immer wieder mit MegaUpload in Verbindung gebracht.
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