Die GEMA hat ihre Bestimmungen über die „Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten“ veröffentlicht. Die Betreiber der Dienste müssen künftig 10,25 Prozent ihrer durch Musiknutzung erzielten Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft abführen. Zusätzlich gibt es abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent/Stream für Dienste mit hohen Abrufzahlen, 0,31 Cent/Stream bei mittlerer und 0,025 Cent/Stream bei niedriger Aktivität.
Kommt ein Gesamtvertrag mit einem Streaminganbieter zustande, reduziert sich die Erlösbeteiligung laut GEMA auf 8,2 Prozent. Die Mindestvergütungen liegen dann gestaffelt nach Datenaufkommen bei 0,48 Cent, 0,25 Cent und 0,02 Cent pro Stream.
„Mit diesem Tarif macht die GEMA einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu“, heißt es vonseiten der Verwertungsgesellschaft. Man gewährleiste so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung.
Die GEMA verweist auch auf die Anfang Dezember geschlossene Vereinbarung mit dem Branchenverband Bitkom. Sie regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen demnach pro Musikstück in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.
Auf Basis der Übereinkunft verhandelt die GEMA nach eigenen Angaben derzeit mit einer Reihe von Anbietern über Einzelvertragsabschlüsse. Mit ersten positiven Ergebnissen rechnet der Rechteverwalter im Januar 2012. Er vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 64.000 Mitgliedern – Komponisten, Textautoren und Musikverlegern – sowie von rund zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.
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