Sony Entertainment Network (SEN) ist in Nordkalifornien verklagt worden, weil es in seinen AGB Sammelklagen verboten hat. Laut den Gerichtsunterlagen, die ZDNets Schwestersite Gamespot vorliegen, hat der Beschwerdeführer Ende November einen Antrag auf Sammelklage gestellt. Er sieht sich demnach als Vertreter aller Kunden, die eine PlayStation 3 gekauft und sich vor September für das PlayStation Network angemeldet haben.
Der Kläger wirft Sony unfaires Geschäftsgebahren vor. Es zwinge Nutzer dazu, entweder ihr Recht auf Sammelklage aufzugeben oder aber den Zugang zu dem Online-Netzwerk, für den sie mit dem Kauf ihrer Konsole de facto aber schon bezahlt hätten.
Laut Klageschrift hat Sony die Klausel zudem fast am Ende eines 21-seitigen Dokuments versteckt. Das Unternehmen soll sich auch geweigert haben, eine leicht zugängliche Version der AGB online zu stellen. Zwar habe Sony eine Opt-out-Möglichkeit für diese sogenannte „class-action waiver“ zur Verfügung gestellt, allerdings nur schriftlich per Post und innerhalb von 30 Tagen.
Mitte September hatte SEN seine AGB in den USA um eine Passage erweitert, die Sammelklagen verbietet. Jede Auseinandersetzung mit Sony oder einem seiner Mitarbeiter muss demnach „auf individueller Basis“ und im Regelfall vor einem Schiedsgericht erfolgen. Wer nicht zustimmt, kann mit seiner PlayStation 3 nicht mehr online gehen und auch keine Medieninhalte von Sony mehr erwerben. Die deutsche Version kommt derzeit noch ohne das Verbot aus.
In den USA sind solche Klauseln keine Ausnahme: Der US Supreme Court hatte sich etwa vergangenen April im Fall AT&T Mobility gegen Concepcion zugunstens eines Verbots von Sammelklagen ausgesprochen. Das Gericht entschied, dass das US-Recht über dem einzelner Bundesstaaten steht, die solche sogenannten „class-action waivers“ verbieten.
Geek.com zufolge sind mittlerweile auch Microsoft und Spielehersteller Electronic Arts Sonys Vorstoß gefolgt. Außerhalb der USA dürfte es den Unternehmen jedoch weniger leicht fallen, derlei Regelungen durchzusetzen.
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