Prozess: Firma fordert Twitterkonto von Ex-Mitarbeiter

Das Unternehmen PhoneDog hat einen früheren Mitarbeiter auf Herausgabe eines Twitter-Kontos verklagt – und fordert zugleich einen hohen Schadenersatz. PhoneDog verkauft als Onlinehändler Mobiltelefone und betreibt zugleich einen Blog mit News sowie kurzen Videotests zum Thema. Das angerufene Gericht in Kalifornien könnte daher bald zu entscheiden haben, was Tweets und Follower bei Twitter wert sind.

Noah Kravitz hatte vier Jahre lang für den Blog geschrieben und Videos erstellt. In dieser Zeit twitterte er auch unter dem Namen @PhoneDog_Noah und gewann 17.000 Follower. Als er PhoneDog im Oktober 2010 verließ, änderte er seinen Twitter-Namen in @noahkravitz und nutzte das Konto weiter, nach eigenen Angaben mit Einwilligung von PhoneDog. Inzwischen verfügt er über mehr als 22.000 Follower. Doch acht Monate nach seinem Weggang verklagte ihn sein früherer Arbeitgeber. In seiner Klage erklärte PhoneDog die Twitter-Follower zu einer Kundenliste und warf Kravitz vor, Geschäftsgeheimnisse veruntreut und das Unternehmen geschädigt zu haben. Es veranschlagte dafür einen Wert von 340.000 Dollar, was 2,50 Dollar je Follower und Monat entspricht. Auf Nachfrage wollte das Unternehmen nicht näher ausführen, wie es zu dieser Bewertung kommt.

In einer der New York Times übersandten Erklärung wies es auf angeblich hohe Investitionen hin: „Die Kosten und Mittel, die PhoneDog Media investiert hat, um die Zahl seiner Follower und Fans auszuweiten sowie ein allgemeines Markenbewusstsein durch Social Media aufzubauen, sind erheblich und als Leistung von PhoneDog Media LLC zu betrachten. Wir beabsichtigen, unsere Kundenlisten, vertraulichen Informationen, geistiges Eigentum, Warenzeichen und Marken in aggressiver Weise zu schützen.“

Laut Noah Kravitz hat die Klage eine ganz andere Vorgeschichte. Er sieht sie als Vergeltungsmaßnahme, nachdem er aufgrund einer vereinbarten Partnerschaft 15 Prozent der Werbeinnahmen forderte, die die Website von PhoneDog erzielt. Zudem stünden noch immer Vergütungen für seine Tätigkeit aus.

Dennoch ist zu erwarten, dass es in dieser Auseinandersetzung zu einem Präzedenzurteil kommt, was Besitz und Wert von Social-Media-Konten angeht. „Wir haben tatsächlich auf einen Fall wie diesen gewartet“, erklärte ein von der New York Times befragter Anwalt, der auf Fragen des geistigen Eigentums spezialisiert ist. „Viele unserer Klienten sind besorgt, wem eigentlich die Social-Media-Konten gehören, die ihren Markenauftritt betreffen.“

ZDNet.de Redaktion

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