In Bayern werden dieses Jahr 54 ausgebildete Computer- und Informatikexperten ihren Dienst bei der Kriminalpolizei antreten. Die Experten sollen die Ermittler bei der Bekämpfung von Internetkriminalität unterstützen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will so Schutz und Sicherheit in der virtuellen Welt verbessern.
Gleichzeitig forderte Herrmann eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Unsere ‚Internetpolizisten‘ brauchen aber auch das richtige Werkzeug in der Hand. Am virtuellen Tatort hilft kein Fingerabdruckpulver. Daher müssen wir auf Verbindungsdaten wie die IP-Adresse zurückgreifen können.“
Das Bundesjustizministerium müsse deshalb einen praktikablen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Ohne eine solche Regelung stoße eine vernünftige Aufklärung und Strafverfolgung an ihre Grenzen. Als Beispiel nannte Herrmann den Fall der „Zwickauer Neonazi-Terrorzelle“: „Die Ermittlungsbehörden wissen nur, dass es regen Mailverkehr und Mobiltelefonate gab. Wer aber mit wem kommuniziert hat, ist größtenteils nicht mehr feststellbar.“
Das von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren sei deshalb „Augenwischerei“. Wenn der Provider keine Verbindungsdaten speichern müsse, gebe es auch nichts, was man „einfrieren“ und sichern könne.
Nach Meinung der bayerischen SPD im Landtag hinkt Hermanns Initiative der Realität hinterher. „Dass Internetpolizisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität nötig sind, weiß längst jeder – diese Erkenntnis von Innenminister Herrmann kommt eindeutig zu spät“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa den SPD-Landtagsabgeordneten Schneider. Und an der fehlenden Vorratsdatenspeicherung kann es eigentlich auch nicht gelegen haben, dass die Zwickauer Terroristen jahrelang unbehelligt blieben: Erst im März 2010 wurde sie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.
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