Apple und der taiwanische Chipentwickler Elan Microelectronics legen einen jahrelangen Patentstreit bei. Ihre Vereinbarung sieht nicht nur eine Zahlung Apples in Höhe von 5 Millionen Dollar vor, sondern auch eine gegenseitige Lizenzierung von Patenten.
Schon im Jahr 2009 hatte Elan in den USA eine Klage gegen Apple eingereicht. Sie warf dem iPhone-Hersteller die Verletzung von zwei Patenten vor, die von Elan gehalten werden. Eines der Patente wurde bereits im Jahr 1998 gewährt und beschreibt eine Methode, um die Eingabe mit zwei oder mehr Fingern auf einem Touchpad zu erkennen. Nach Ansicht von Elan basieren alle später entwickelten Multitouch-Anwendungen auf diesem Patent. Apple reagierte mit einer Gegenklage und beschuldigte Elan, gegen zwei seiner Patente zu verstoßen, die sich ebenfalls auf Touchpads bezogen.
Elan wiederum legte nach mit einer Beschwerde bei der Internationalen Handelskommission der USA und beantragte ein Importverbot für iPhone, iPod Touch, iPad, Macbook und Magic Mouse. Die ITC entschied jedoch im letzten Jahr zugunsten von Apple, da es nicht gegen das Handelsrecht der USA verstoßen habe. Elan führte daraufhin seine Klage bei einem US-Bundesgericht weiter. Zur außergerichtlichen Beilegung kam es jetzt kurz vor dem für den Februar angesetzten Beginn des Verfahrens. Weder Apple noch Elan wollten die Einigung bislang kommentieren.
Eine außergerichtliche Beilegung ist der typische Ausgang in patentrechtlichen Auseinandersetzungen. Die verklagten Unternehmen scheuen nicht nur die hohen Verfahrenskosten, sondern auch den unwägbaren Ausgang und potenziell hohe Schadenersatzzahlungen. Die Kläger haben wiederum zu befürchten, dass die von ihnen angeführten Patente als ungültig erklärt werden.
Vor allem die gegenseitige Lizenzierung spricht dafür, dass Apple sehr an einer Einigung mit Elan interessiert war. Wie viele Technologieunternehmen ist Apple derzeit in eine ganze Reihe von patentrechtlichen Auseinandersetzungen verwickelt. Es hat selbst die konkurrierenden Hersteller Samsung, HTC sowie Motorola verklagt und ist deren Gegenklagen ausgesetzt.
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