Facebook und Google haben vor dem Obersten Gerichtshof im indischen Neu-Delhi Stellung zu einer Klage bezogen, sie böten Inhalte an, die die Gefühle der Angehörigen bestimmter Religionen wie Christentum, Hinduismus oder Islam verletzten. Sie stellten die Unmöglichkeit einer Vorab-Zensur aller Inhalte dar. Google verwies auch darauf, dass seine Suchmaschine nicht für gefundene Inhalte verantwortlich ist.
Die Beschwerde, die die Klage ausgelöst hat, richtet sich insgesamt gegen 21 Websites – insbesondere gegen Betreiber von Sozialen Netzen. Sie war durch ein vergangenes Jahr in Indien eingeführtes Gesetz möglich geworden, das die Firmen für die Inhalte auf ihren Servern verantwortlich macht und sie dazu verpflichtet, innerhalb von 36 Stunden auf Beschwerden zu reagieren. Außerdem sollten sie einen Filter einführen, der anstößiges Material von vornherein blockiert.
Die Klage wurde zunächst vor einem rangniedrigeren Gericht verhandelt. Die Firmen selbst haben das Oberste Gericht angerufen. Hier soll nun eine Grundsatzentscheidung fallen, bevor das ursprüngliche Gericht am 13. März das Verfahren wieder aufnimmt.
Sowohl Google als auch Facebook erklärten nun dem Gericht, die gewünschte Vorab-Kontrolle sei unmöglich. „Die Suchmaschine führt Sie nur zu einer Website“, argumentiert Googles Rechtsberater Neeraj Kishan Kaul gegenüber Reuters. „Was dann passiert, ist nicht mehr unter Ihrer Kontrolle. Wenn man mit Filtern arbeitet, blockiert man unabsichtlich immer auch andere Dinge.“ Als Beispiel nannte er das englische Wort „sex“, das auch für das Geschlecht einer Person steht und in jedem Reisepass zu finden ist.
Das Oberste Gericht wird laut Richter Suresh Kait am 19. Januar mit den Anhörungen fortfahren. Er war es allerdings, der vergangene Woche gedroht hatte, Sites zu sperren, die sich dem neuen Gesetz nicht fügen. Als ihm die Firmen ihre weltweit geltenden Richtlinien vorstellten, aufgrund derer sie sich nicht in Inhalte einmischen, sagte er, das werde in Indien nicht funktionieren. „Wie China können auch wir solche Websites blockieren.“ Google-Mann Kaul antwortet dem in der Times of India: „Dies berührt das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. Es zu unterdrücken ist in einer Demokratie wie Indien im Gegensatz zum totalitären China nicht möglich.“
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