Amazon: ein schwarzes Schaf unter vielen

In der Vorweihnachtszeit hatte die Personalpolitik von Amazon in Deutschland für einiges Aufsehen gesorgt. Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Bericht in der ARD-Sendung Report Mainz über die Arbeitsbedingungen bei Amazon in Deutschland. Für Unmut sorgte dabei auch, dass Amazon mit seinem stark saisonalen Geschäft offenbar Fördermöglichkeiten zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in die Arbeitswelt in einer Form nutzt, die so ursprünglich nicht vorgesehen war.

Es geht dabei nicht um Einzelfälle, sondern in jedem Standort gleich um mehrere tausend Beschäftigte. Der Leiter des Jobcenters im Kreis Unna etwa bezeichnete im Herbst 2011 die Tatsache, dass Amazon in Spitzenzeiten 3000 zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, als „arbeitsmarktpolitischen Lotto-Gewinn“. Und der für das Amazon-Lager in Rheinberg zuständige Leiter der Arbeitsagentur im Kreis Wesel erklärte dem WAZ-Portal gegenüber, dass der Onlinehändler einer Festanstellung Praktika vorschalte, sei nicht ungewöhnlich.

Der Skandal in der Vorweihnachtszeit


Amazon-Mitarbeiterinnen im Logistikzentrum Leipzig (Bild: Amazon).

Der Haken an der Sache: Für die Dauer dieser „Praktika“ werden die vermittelten Arbeitslosen nicht von Amazon, sondern vom jeweiligen Jobcenter, letztendlich also von der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der restlichen arbeitenden Bevölkerung bezahlt. Das wäre vertretbar, würde das „Praktikum“ letztendlich in der Mehrzahl der Fälle zu einer längerfristigen Beschäftigung und damit zu einer Entlastung der Allgemeinheit führen. Das ist aber nach den derzeitigen Informationen eher die Ausnahme als die Regel.

So wie sich die Sache zunächst darstellte, fängt Amazon Spitzenbelastungen in seinen Versandzentren regelmäßig und systematisch durch „Praktikanten“ ab, die so gut wie keine Chance auf eine Festanstellung haben. Indem der Versandhändler einen wesentlichen Teil seiner Mitarbeiter vom Staat bezahlen lässt, verschafft er sich auch gegenüber Anbietern einen Wettbewerbsvorteil, die die Lohnkosten für ihre Beschäftigten in ihre Preiskalkulation einbeziehen müssen.

Wie das Portal Der Westen berichtete, hat das Jobcenter in Unna die Zuschüsse aufgrund der öffentlichen Diskussion Anfang November zunächst einmal ausgesetzt. Eine Sprecherin erklärte, dass Amazon für das Weihnachtsgeschäft 2000 zusätzliche Hilfsarbeiter für sein Lager gesucht habe. Da es sich ausschließlich um Saisonkräfte für das Weihnachtsgeschäft handle, würden diese nicht subventioniert.

Der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider (SPD) hegte in einem Gespräch mit der Rheinischen Post damals „berechtigte Zweifel“ daran, ob der Umgang von Amazon mit seinen Beschäftigten in dem Bundesland legal ist. Eine definitive Aussage wollte der Minister aber nicht treffen. Er verwies darauf, dass man zusammen mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit die Sachlage prüfe.

Ergebnis der Prüfung durch das Sozialministerium NRW

Ein Ergebnis dieser Prüfung ist ein Brief des Ministers an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, der ZDNet vorliegt. Darin erklärt Schneider, er halte „es nach wie vor für nicht vertretbar, wenn durch mehrwöchige Trainingsmaßnahmen beim Arbeitgeber öffentliche Gelder eingesetzt werden, obwohl eine Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration offensichtlich in vielen Fällen verfehlt wird.“

Amazon habe 2011 allein bis Oktober in Nordrhein-Westfalen in 1629 Fällen Förderungen über Maßnahmen beim Arbeitgeber nach Paragraf 46 Sozialgesetzbuch II (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) vorgenommen. Diese Förderungen hätten „in der Regel“ bis zum 31. Dezember 2011 oder 31. Januar 2012 befristeten Beschäftigungsverhältnissen geführt. Bislang liegen jedoch keine Daten zur konkreten Dauer der geförderten Beschäftigungsverhältnisse vor. Es sei, so der Minister in seinem Brief, deshalb „zu befürchten, dass es sich bei den geförderten Beschäftigungsverhältnissen tatsächlich in erheblichem Umfang um lediglich kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse von wenigen Monaten handelt.“ Schneider spricht von circa 500 geförderten, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.

Allerdings ist zwar Amazon publikums- und medienwirksam erwischt worden, aber eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hat gezeigt, dass der nicht bestimmungsgemäße Einsatz von geförderten Mitarbeitern im Einzelhandel kein Sonderfall ist. „Vielmehr handelt es sich um ein Instrument von erheblicher Praxisrelevanz“, so Minister Schneider.

Um „Mitnahmeeffekte größeren Ausmaßes“ zu vermeiden, plädiert er daher für eine Neudefinition der Fördermaßnahmen. Es sei darauf zu achten, dass nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen werde, sondern die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sichergestellt sei und langzeitarbeitslose Menschen vor dem Hintergrund ihrer individuellen Vermittlungshemmnisse gefördert würden. Erreicht werden soll dies seiner Ansicht nach durch eine Anpassung der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Auslegung des Paragraf 46 Sozialgesetzbuch II.

Fazit

Amazon als multinationales Unternehmen agiert in Deutschland nicht umsonst von Luxemburg aus. Das macht dem Versandhändler vieles leichter, sei es nun bei Regeln, die er seinen Geschäftspartnern im Marketplace auferlegt, den Nutzungsrechten von Bildern und anderen Inhalten oder den Nutzungsdaten, die er von Besuchern seiner Website erhebt. Da liegt es nahe, ihn auch zu verdächtigen, bei der Personalpolitik alle nur erdenklichen Schlupfwege und Schliche zu kennen. Und wie bereits geahnt: Der Konzern ist sich nicht zu schade, diese nach Möglichkeit zu nutzen.

Allerdings ist er damit keineswegs allein – er fällt nur durch seine besondere Größe besonders auf. Insofern können ihm wohl letzten Endes viele dankbar sein, das Augenmerk der Politik auf einen wahrscheinlich schon seit Jahren anhaltenden Mißstand gelenkt zu haben. Ob der durch tätige Mithilfe der Jobcenter entstanden ist, die dadurch immer wieder zumindest kurszfristig ihre Statistiken aufpolieren konnten, wäre in einem nächsten Schritt zu untersuchen.

Jetzt ist zu wünschen, dass schnellstmöglich die vom nordrhein-westfälischen Minister angeregten „fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit“ ergehen: Denn das Ostergeschft und damit der nächste Ruf nach billigen Saisonarbeitern steht schon vor der Tür. Und dass Amazon um schnelle, aus seiner Sicht pragmatische, aber für die Allgemeinheit möglicherweise belastende Lösungen nicht verlegen ist, hat der Konzern im Logistikzentrum in Bad Hersfeld schon gezeigt, indem er busseweise Hilfskräfte aus Spanien ankarren ließ. Vielleicht sollte man sich in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit auch gleich Gedanken über „fachliche Anweisungen“ machen, wie damit umzugehen ist.

ZDNet.de Redaktion

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