Oberstes US-Gericht untersagt GPS-Überwachung ohne richterliche Anordnung

Der Supreme Court hat einstimmig entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden in den USA einen Gerichtsbeschluss benötigen, wenn sie den Standort eines Fahrzeugs eines Verdächtigen per GPS ermitteln wollen. Nach Ansicht der Richter wird sonst der vierte Verfassungszusatz, der „Personen, Wohnungen, Urkunden und Eigentum vor unberechtigter Durchsuchung und Beschlagnahmung“ schützen soll, verletzt.

Damit widersprechen die Richter den Argumenten der Regierung Obama, nach deren Ansicht es möglich sein sollte, Fahrzeuge auch ohne richterliche Anordnung per GPS zu überwachen. Auslöser für das Urteil war ein Fall, in dem die Polizei in der US-Hauptstadt Washington einen GPS-Sender am Fahrzeug eines mutmaßlichen Drogendealers angebracht hatte. Ein Urteil gegen den Mann war 2010 durch ein Berufungsgericht mit der Begründung aufgehoben worden, es habe keinen Gerichtsbeschluss für die GPS-Überwachung des Verdächtigen gegeben.

„Eine vernünftige Person erwartet nicht, dass jeder ihn überwachen kann und jedes Mal, wenn er sein Fahrzeug bewegt, seinen Standort, seine Route, sein Ziel und jeden Zwischenstopp mit Aufenthaltszeit aufzeichnen kann“, schrieb der Bezirksrichter Douglas Ginsburg damals in seiner Urteilsbegründung. „Stattdessen erwartet er, dass diese Bewegungen unzusammenhängend und anonym bleiben.“

Das Urteil des Supreme Court (PDF) hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit von Ermittlungsbehörden. Während des Verfahrens vor dem Obersten Gericht wurde deutlich gemacht, dass die Polizei jedes Jahr mehrere tausendmal GPS-Empfänger nutzt, um ihre Ermittlungen voranzubringen. Die Polizei hatte zudem dargelegt, dass GPS-Geräte zu Beginn von Ermittlungen ein wichtiges Hilfsmittel sind, um die für einen Gerichtsbeschluss benötigten Indizien zu sammeln. Gleiches hatten Staatsanwälte im vergangenen Jahr auch in einer Beschwerde gegen das Urteil des Berufungsgerichts angeführt. Die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses für eine GPS-Überwachung sei ein ernstes Hindernis für polizeiliche Untersuchungen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago