Google+ hat seine Richtlinien zu Pseudonymen und Spitznamen modifiziert. Nutzer können jetzt einen Spitznamen zusätzlich zu ihrem Klarnamen angeben. Etablierte Pseudonyme sind nun ebenfalls zulässig – aber Google entscheidet, welche „etabliert“ genug sind. Als Beispiel nennt der zuständige Manager Bradley Horowitz in seinem Blogeintrag die Sängerin Madonna.
Gewöhnliche Anwender haben die Wahl, den Spitznamen in der Mitte ihres Namens zu führen – etwa Jürgen „IchLiebeMacs“ Müller – oder in Klammern hinter dem Namen: Jürgen Müller (OnlyLinux). Für diese Art Namenszusatz gibt es ein neues Feld im Profil. Eine Anmeldung nur mit einem Pseudonym ist in ihrem Fall nicht zulässig.
Sollte Google einen bestimmten Nutzernamen nicht akzeptieren, kann der Anwender dem widersprechen, indem er einen Beleg beibringt. Dies kann von einem Scan der Fahrerlaubnis bis zu einem Link auf eine Website reichen. Während der Prüfung sind Nutzerkonten auf Lesezugriff beschränkt, der Anwender kann also in dieser Zeit nichts selbst posten.
Horowitz schreibt: „Heute haben wir einen kleinen Schritt gemacht, um Ihre Möglichkeiten zu verbessern, Ihre Identität auf Google+ zu kommunizieren. Wir hören auf Rückmeldungen und werden noch Wochen oder Monate an den Aspekten arbeiten, wie wir mit Namen und Identitäten umgehen.“ An anderer Stelle heißt es: „Um es klar zu sagen – unsere Arbeit ist noch nicht erledigt.“
Google+ war direkt nach dem Start für seine Klarnamenpolitik kritisiert worden. Zunächst empfahl Ex-CEO und Chairman Eric Schmidt den Anhängern von Pseudonymen, Google+ einfach nicht zu nutzen. Später kündigte Google an, seine Richtlinien zu überdenken, was bis zur jetzigen Ankündigung aber nicht passiert ist.
Kritiker verweisen gern auf politische Dissidenten, denen eine Nennung ihres Klarnamens gefährlich werden kann. So waren die über Facebook organisierten Aufstände des „arabischen Frühlings“ 2011 nur durch Anonymität möglich. Bloggerin Violet Blue von ZDNet USA verweist auch auf den Fall des kanadischen Staatsbürgers Saeed Malekpour, der im Iran zum Tode verurteilt wurde, weil er eine Open-Source-Software für das Hochladen von Fotos geschrieben hat, die eine Porno-Site ohne sein Einverständnis nutzte. Laut den Behörden des Iran muss er zur Verantwortung gezogen werden, da nur sein Name mit der anstößigen Software in Verbindung gebracht werden konnte.
Daneben fordern manche Anwender ein Recht auf Pseudonyme ein, weil sie nur unter diesen im Web bekannt seien. Dies betrifft vor allem Blogger und Mitglieder von Spiele-Communitys. Horowitz spielt das Problem herunter: „Die deutliche Mehrheit aller Anwender durchläuft den Anmeldeprozess glatt – tatsächlich kommt es nur in 0,1 Prozent der Fälle zu einem Appell wegen des Namens.“
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