Gericht untersagt Werbung mit „Gütesiegel“ auf Basis von Kundenbewertungen

Sowohl „Holidaycheck.de“ als auch „Reisen.de“ sind als Vermittler für Reisedienstleistungen im Internet tätig. Auf „Holidaycheck.de“ war es Besuchern möglich, Reisen zu buchen und Hotels zu bewerten. „Reisen.de“ warb auf seiner Website mit den Bewertungen der Kunden und wies diese als „Gütesiegel der Touristik“ aus.

Diese Werbung hielten die Betreiber von Holidaycheck.de für irreführend für Verbraucher, da es sich bei den Bewertungen nicht um ein offizielles Gütesiegel handle. Sie klagten daher gegen den Mitbewerber.

Das Landgericht Köln bestätigte die Ansicht des Klägers (Aktenzeichen 31 O 491/11). Die Bezeichnung „Gütesiegel“ täusche den Endverbraucher über die Qualität der Bewertung. Das Siegel beruhe eben nicht auf sachkundiger Prüfung durch eine neutrale Stelle, sondern lediglich auf Erfahrungsberichten von Reisenden.

Daher erfolge die Bewertung nicht unabhängig und objektiv, sondern basiere auf der persönlichen Meinung von zahlenden Hotelbesuchern. Verbraucher erwarteten hingegen von einem Gütesiegel, dass es auf Tatsachen beruhe. Weiterhin werde der Verbraucher nicht darüber informiert, wie das Gütesiegel zustande komme. Der Begriff „Gütesiegel“ ist nach Ansicht der Kölner Richter in dem Zusammenhang ohnehin sachlich unzutreffend und wird lediglich als Werbeschlagwort verwendet.

Auch suggeriere die Angabe „Gütesiegel der Touristik“, dass es sich um ein Qualitätssiegel eines anerkannten Verbandes handle. Ein durchschnittlicher Verbraucher verbinde eine solche Angabe mit der Vergabe des Siegels von einer offiziellen Stelle, was in diesem Falle nicht zutreffend sei.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über Apps für iPhone und Android zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

4 Stunden ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

20 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

24 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

1 Tag ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

1 Tag ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

1 Tag ago