In Hamburg hat sich die European IT-Recommerce Association (Eureas) gegründet. Der Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, Institutionen und natürlichen Personen, die sich mit IT-Recommerce befassen. Dazu zählen Händler von Gebrauchtsoftware, Hardware-Remarketing-Unternehmen, Leasinggesellschaften und IT-Verwerter genauso wie Anbieter und Nutzer gebrauchter Soft- und Hardware, Rechtsanwälte und Anwaltssozietäten.
Eines der neun Gründungsmitglieder ist die Hamburger Preo Software AG. Deren Vorstandsmitglied Boris Vöge haben die Eureas-Mitglieder in der konstituierenden Sitzung zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Weitere Vorstände vertreten künftig die Länder, aus denen jeweils eine Anzahl von mindestens sieben Mitgliedern stammt. Eine Liste der ordentlichen Mitglieder und die Satzung werden in den nächsten Wochen auf der Website des Verbandes veröffentlicht.
Ziel von Eureas ist es, sich um die Vereinfachung und Anpassung des Urheberrechts an aktuelle und künftige Gegebenheiten und Anforderungen der Informationsgesellschaft zu bemühen. Der Verband strebt dazu die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission an.
Auf nationaler Ebene will man mit den maßgeblichen Ministerien sprechen: In Deutschland sind das die Bundesministerien für Justiz und Wirtschaft. Ein aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit soll den Einsatz für eine umfassende Liberalisierung und eine höchstmögliche Transparenz des Handels mit gebrauchten Computerprogrammen begleiten.
Die Hardware-Hersteller sehen den Handel mit gebrauchten Produkten im Enterprise-Umfeld zwar nicht gerne, sie tolerieren ihn aber weitgehend, stellt er für viele Kunden doch eine wichtige Quelle für Ersatzteile und den Erhalt wichtiger Infrastrukturen dar – auch über den vom Hersteller vorgesehenen und unterstützen Produktlebenszyklus hinaus. Teilweise bieten sie, etwa Cisco und Hewlett-Packard, sogar selbst sogenannte „Refurbished“-Produkte an.
Anders dagegen die Situation im Markt für Enterprise-Software. Anbieter von Massensoftware, etwa Adobe und Microsoft, leben ständig in der Angst, dass ihnen durch Raubkopien Umsätze entgehen. Außerdem befürchten sie Umsatzverluste durch Übertragung von günstigen Lizenzen, wie sie zum Beispiel großen Konzernen oder Bildungseinrichtungen überlassen werden, auf Kunden, die wesentlich mehr bezahlen müssen. Anbieter von Standardsoftware wie Oracle und SAP wollen grundsätzlich nicht, dass Lizenzen weitergeben werden. Stellvertrende für die Branche haben Oracle und UsedSoft diesen Streit jahrelang vor Gericht ausgefochten.
Im September 2010 landete das Verfahren schließlich vor dem Bundesgerichtshof, von dem eine Klärung erwartet wurde. Das oberste Gericht gab im Februar 2011 seine Entscheidung bekannt: Demnach bedarf nach Artikel 5, Absatz 1 der EU-Richtlinie 2009/24/EG die Vervielfältigung eines Computerprogramms – solange nichts anderes vereinbart ist – nicht der Zustimmung des Rechteinhabers, wenn die Vervielfältigung für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Programms notwendig ist. Das Gericht stellte sich aber die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Käufer einer gebrauchte Softwarelizenz als rechtmäßiger Erwerber des entsprechenden Computerprogramms anzusehen ist. Diese Frage gab er an den Europäischen Gerichtshof weiter. Dessen Antwort steht noch aus.
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