Die EU-Kommission hat wie angekündigt eine Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 vorgelegt. Ziel ist es, die „Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln“, wie die Behörde mitteilt.
Der technische Fortschritt und die Globalisierung hätten die Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet würden, grundlegend verändert, heißt es vonseiten der EU-Kommission. Eine einheitliche Regelung solle der bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten. Die EU erhofft sich für Unternehmen Einsparungen von jährlich rund 2,3 Milliarden Euro.
Ein Eckpfeiler der Neuregelung ist das von EU-Kommissarin Viviane Reding kürzlich vorgestellte „Recht auf Vergessenwerden“: Es soll nach Angaben der EU die bei Online-Diensten bestehenden Datenschutzrisiken besser beherrschbar machen. „Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen.“ Auch Unternehmen, die personenbezogene Daten außerhalb Europas verarbeiten – etwa Google – sollen sich künftig an die EU-Vorschriften halten.
Der Branchenverband Bitkom bezeichnet den EU-Entwurf als einen wichtigen Schritt, übt jedoch Kritik an der Ausweitung des Einwilligungsprinzips. „Es ist nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich, für alles und jedes eine gesonderte Einwilligung zu verlangen, und sei es noch so nachrangig“, erklärte Präsident Dieter Kempf. „Mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut.“ Die jetzt vorgelegte Verordnung schieße in vielen Bereichen über das Ziel hinaus.
Dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx geht der Vorschlag dagegen nicht weit genug. Der Vorschlag sei ambitioniert und ein „riesiger Schritt vorwärts für den Datenschutz in Europa“. Die EU-Kommission sei aber ihrem Versprechen, ein robustes System für Polizei und Justiz zu schaffen, nicht gerecht geworden.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) warnt indes vor einer Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Im Gespräch mit Welt Online begrüßt sie zwar das Vorhaben der EU, ein „Recht auf Vergessen“ in ihrer Datenschutzrichtlinie festzuschreiben, weist jedoch auf mögliche Auswirkungen hin.
„So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist – wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr geraten“, sagte Aigner der Zeitung. Eine EU-Vorgabe dürfe etwa nicht dazu führen, dass Online-Redaktionen oder Zeitungsverlage verpflichtet würden, Artikel auf Klage eines Einzelnen aus ihrem Archiv zu entfernen.
Die neue Richtlinie soll laut EU-Kommissarin Reding „ein Markenzeichen werden, das Menschen weltweit erkennen und dem sie vertrauen“. Nur wenn Verbraucher Vertrauen hätten, dass ihre Daten geschützt seien, würden sie sie Firmen zur Verfügung stellen.
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