Die Vorratsdatenspeicherung hat nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei Ermittlungen geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie (PDF) des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Dafür werteten die Autoren neben eigenen Quellen eine umfangreiche Datensammlung aus – etwa die Aufklärungsquoten von 1987 bis 2010 sowie Informationen aus Ländern, in denen eine Zeit lang Daten auf Vorrat gespeichert wurden.
Einerseits liefert die Statistik keine Belege dafür, dass das Aus der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 dazu geführt hätte, dass weniger Straftaten verhindert oder aufgeklärt worden sind. Viele Warnungen sind politische Rhetorik, wie die Süddeutschen Zeitung (SZ) festhält: Es fehlten etwa Hinweise darauf, dass auf Vorrat gespeicherte Daten zwischen 2008 und 2010 dabei geholfen hätten, einen islamistischen Terroranschlag zu verhindern.
Andererseits fallen manche Ermittlungsansätze weg, wie Vertreter von Polizei und Justiz in Interviews mit den Autoren der Studie beklagen. Das führe teilweise zu „großem Frust“. Die gravierendste Schutzlücke besteht demnach bei der Internet- und Computerkriminalität. Ein Experte aus Baden-Württemberg verglich Webnutzer mit Autofahrern ohne Kfz-Kennzeichen. Der Studie zufolge geben aber auch die deliktspezifischen Aufklärungsquoten keine Hinweise dafür her, dass es bei der Computerkriminalität aufgrund der Vorratsdatenspeicherung eine höhere Aufklärungsrate gegeben hat.
„Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Ermittler „verweisen auf Einzelfälle, die sie dann als typisch bezeichnen“. Solche Behauptungen seien weder belegt noch belegbar.
Nach Angaben von Stadler sieht sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) durch die Untersuchung bestätigt, weiter nach Alternativen für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu suchen. Sie halte nach wie vor das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für zielführend, bei dem Daten nur aus konkretem Anlass gespeichert werden.
Die Ergebnisse decken sich im Wesentlichen mit einem Forschungsbericht (PDF) des Max-Planck-Instituts vom Februar 2008. Demnach hätte die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zwischen 2003 und 2004 nur in einem Bruchteil der Fälle durch die Speicherung von Verbindungsdaten verbessert werden können. Vielfach sei die Polizei mit der Datenmenge schlicht überfordert. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war im Januar 2008 in Kraft getreten.
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