Die republikanische Politikerin Kymberly Pine aus dem US-Bundesstaat Hawaii hat gegenüber News.com bestätigt, dass der von ihr unterstützte Gesetzesvorschlag H.B. 2288 „etwas zu breit“ angelegt gewesen sei. „Wir haben verdient, was wir bei der Diskussion mit dem zuständigen Komitee zu hören bekamen.“ Das Gesetz hätte alle Internetprovider verpflichtet, von ihren Kunden besuchte Websites mitsamt deren Namen und Adresse zu loggen und die Statistiken mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Es soll nun Pine zufolge überarbeitet werden.
Das Komitee hatte den Vorschlag nach der Anhörung erst einmal aufgeschoben. Ein Protokoll der Sitzung liegt nicht vor.
Man habe die Opfer von Verbrechen schützen, nicht aber umfassende Akten aller Bürger und Besucher des Staats anlegen wollen, sagte Pine. „Wir wollen nicht wissen, wohin die Leute im Internet gehen. Das ist nicht unsere Absicht. Wir wollen nur, dass die Behörden verbrecherische Aktivitäten nachvollziehen können.“
Das als H.B. 2288 bezeichnete Gesetzesvorhaben (PDF) hatte der demokratische Abgeordnete John Mizuno eingereicht. Das entsprechende Begleitgesetz im Senat führte Jill Tokuda ein, die Chefin der demokratischen Mehrheitsfraktion. Es wurde also parteiübergreifend unterstützt. Der knapp formulierte Gesetzestext sieht keinerlei Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre vor.
Laurie Temple von der American Civil Liberties Union of Hawaii nennt H.B. 2288 in einem Brief (PDF) einen „direkten Angriff auf fest etablierte Prinzipien der Privatsphäre“. Statt immer mehr Daten zu sammeln zeichneten sich gute Regelungen in diesem Bereich dadurch aus, dass nicht mehr benötigte Informationen gelöscht würden. „H.B. 2288 löst alle üblichen Besorgnisse hinsichtlich von Datenbevorratung aus und noch einige mehr“, erklärte auch Kate Dean, Chefin der US Internet Service Provider Association, zu deren Mitgliedern Verizon sowie AT&T gehören. „Und es könnte sich um die breiteste Verpflichtung handeln, die wir jemals gesehen haben.“
Allerdings gibt es auch Unterstützung für das Gesetz im Inselstaat. Christopher Van Marter, Staatsanwalt der Stadt Honolulu, nennt es in einem Brief an das zuständige Komitee (PDF) „nur vernünftig“. Die Daten seien ohnehin vorhanden: „Uns ist klar, dass manche kleineren Service Provider derzeit keine Aufzeichnungen des Verhaltens ihrer Kunden anlegen. Viele der größeren Service Provider tun aber genau dies.“
Forderungen nach Datenspeicherung kommen schon seit 2005 aus dem US-Justizministerium und vom FBI. Sie blieben aber immer weit hinter dem zurück, was in Hawaii debattiert wird. Selbst ein im letzten Sommer eingereichter Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung des texanischen Abgeordneten Lamar Smith – bekannt als Verfasser des umstrittenen Urheberrechtsgesetzes SOPA – ging nicht annähernd so weit.
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