Das Landgericht Mannheim hat ein zweites Urteil im Fall Samsung gegen Apple gefällt. Wie schon vor einer Woche entschied Richter Andreas Voss zugunsten von Apple, indem er auch Samsungs zweite von vier in Deutschland eingereichten Klagen abwies. Gründe nannte er nicht, wie Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt.
In beiden Fällen ging es um Samsung-Patente aus dem Bereich des 3G-Mobilfunkstandards UMTS. Müller vermutet die Gründe für die Abweisung der Klagen in der Grundsatzfrage, ob die Patente generell gültig sind und/oder verletzt wurden. Für die restlichen Verfahren räumt er Samsung weiterhin Erfolgschancen ein.
In der jetzt abgewiesenen Klage ging es vermutlich um das Patent EP1114528, das „ein Gerät und eine Methode für die Kontrolle von Demultiplexer und Multiplexer in einem Mobilkommunikationssystem“ behandelt. Laut Müller war es bereits Gegenstand einer Anhörung im November gewesen, bei der er anwesend war. Damals habe es so ausgesehen, als ob sich Samsung vor Gericht zumindest mit einer der beiden bisherigen Patentklagen durchsetzen könne. Im zweiten Fall seien die Erfolgsaussichten zudem besser gewesen als im ersten.
Samsung hat nun die Möglichkeit, Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einzulegen. Anschließend könnte der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kommen.
Samsung hat gegen Apple allein in Deutschland vier Klagen eingereicht, die sich um insgesamt sieben Patente drehen. Apple hat dagegen ebenfalls in Mannheim ein Verfahren gegen Samsung angestrengt, in dem es ihm sechs Patentverletzungen vorwirft. Vor dem Landgericht Düsseldorf fordert Apple außerdem ein Verkaufsverbot für zehn Smartphone-Modelle des Konkurrenten, darunter Galaxy S Plus und Galaxy S II. Daneben klagt es erneut gegen die Samsung-Tablets 10.1 und 10.1N.
Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind und wer wessen Patente ohne Lizenz verwendet. Begonnen hatte die Auseinandersetzung, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat, im April mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage Apples. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch Gerichte in Australien, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich und Italien.
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