EU-Berater untersuchen neue Datenschutzregeln von Google

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU hat Google angewiesen, die für 1. März angekündigte Einführung seiner neuen Datenschutzregeln vorerst auszusetzen. Zunächst muss geklärt werden, ob sie die persönlichen Informationen von Nutzern ausreichend schützen, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet. Das Gremium berät die EU in Datenschutzfragen.

Durchgeführt wird die Untersuchung von Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL, wie aus einem Brief (PDF) an Google-CEO Larry Page hervorgeht. Sie soll demnach „die möglichen Konsequenzen für den Schutz persönlicher Daten prüfen“. „Wir fordern eine Pause, bis unsere Analyse abgeschlossen ist – um zu gewährleisten, dass keine Missverständnisse über Googles Bekenntnis zu den Informationsrechten seiner Nutzer und EU-Bürger bestehen“, schreibt Jacob Kohnstamm, Vorsitzender der Artikel-29-Datenschutzgruppe.

Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding begrüßte den Vorstoß des Beratungsgremiums. Es sei gut, dass europäische Datenschutzbehörden sicherstellten, dass Googles neue Regeln mit dem EU-Recht vereinbar seien.

Für Google kam die Untersuchung anscheinend überraschend. „Wir haben die meisten Mitglieder der Datenschutzgruppe in den Wochen vor unserer Ankündigung informiert“, zitiert Reuters Google-Sprecher Al Verney. Niemand habe erhebliche Bedenken geäußert. „Wir sprechen aber natürlich mit jeder Datenschutzbehörde, die Fragen hat.“

Ende Januar hatte Google eine neue Datenschutzerklärung angekündigt. Sie soll die bisher rund 60 Einzelregelungen zusammenführen und vereinfachen. Dabei behält sich der Suchanbieter ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zu verbinden. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfachere, intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles Datenschutzbeauftragte Alma Whitten.

Eine Google-Suche könnte beispielsweise die Informationen und Aktivitäten eines Nutzers berücksichtigen, um für ihn relevantere Ergebnisse zu liefern. Beim Suchbegriff „Jaguar“ bekäme ein Liebhaber von Importfahrzeugen Ergebnisse zur Automarke und nicht zur Wildkatze. Autovervollständigen könnte passende Schreibweisen aufgrund zuvor eingegebener Worte vorschlagen. „Wir könnten Ihnen vielleicht sogar sagen, wenn Sie zu spät dran sind für eine Besprechung, abhängig von Ihrem Standort, Ihrem Kalender und den örtlichen Wetterbedingungen“, verspricht Google. „Das alles bedeutet, dass wir nicht nur Ihre privaten Sachen privat halten. Wir machen sie außerdem nützlicher für Sie in Ihrem täglichen Leben.“

Ebenfalls Ende Januar hatte die EU eine Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 vorgelegt. Ziel sei es, die „Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln“. Internetunternehmen wie Google und Facebook wären unter der neuen Richtlinie dazu verpflichtet, Nutzer um Erlaubnis zu fragen, wenn sie deren Daten speicherten und an Dritte verkauften.

ZDNet.de Redaktion

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