Das Urteil in Julian Assanges Berufungsverfahren vor dem britischen Supreme Court wird frühestens in vier Wochen veröffentlicht werden. Das sagte eine Sprecherin ZDNet UK nach dem gestrigen Verhandlungstag. Die Veröffentlichung erfolgt dann auf der Website des Supreme Court. Der Sprecherin zufolge ist dafür routinemäßig ein Mittwoch vorgesehen.
In Schweden werfen zwei Frauen dem Wikileaks-Gründer sexuelle Übergriffe und Nötigung vor. Assange widerspricht dieser Version und nennt das Verfahren eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte Wikileaks brisante Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht.
Assanges Verteidigung fußte an den vergangenen beiden Tagen darauf, dass die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny ihre Kompetenzen überschritten hat, indem sie Assanges Auslieferung durch das Ausstellen eines europäischen Haftbefehls verfügte. In diesem Fall hätte der High Court einen Fehler gemacht, weil er den Haftbefehl bestätigte.
Ny könne nicht als „gerichtliche Instanz“ gelten, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen, „weil es ihr an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von sowohl der Exekutive als auch den Parteien mangelt, die für die Justiz essentiell sind – sowohl im inländischen als auch europäischen Recht“. Assanges Team von Anwälten legte eine Reihe von Dokumenten vor. „Der Schlüssel ist die Verwendung des Terminus ‚gerichtliche Instanz'“, sagte Verteidigerin Dinah Rose vor Gericht.
Die schwedischen Behörden, vertreten vom Crown Prosecution Service, wollen Assange wegen Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Belästigung vom August 2010 belangen. Einige Wikileaks-Unterstützer vermuten ein Interesse der US-Regierung an einer Auslieferung. Sie befürchten, dass Assange von Schweden an die Vereinigten Staaten übergeben wird.
Assange steht seit Dezember 2010 unter Hausarrest. Er lebt im Haus eines Bekannten in Suffolk, südlich von London. Sollte seine Berufung vor dem Obersten Gericht scheitern, kann er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden, wie der Crown Prosecution Service im Dezember mitgeteilt hatte. Der EGMR hat dann 14 Tage Zeit, auf das Ansuchen zu reagieren. Nimmt er die Berufung an, verbleibt der Wikileaks-Gründer für die Dauer des Verfahrens in Großbritannien. Entscheidet auch der Menschenrechtsgerichtshof gegen Assange, muss er ausgeliefert werden.
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