Apple hat die Lizenzbedingungen für das Autorentool iBooks Author teilweise entschärft und reagiert damit auf die vehemente Kritik von Autoren wie auch Entwicklern. In der neuen Version 1.0.1 wurde das EULA (kurz für „End User License Agreement“, Nutzungsbedingungen) an einigen Stellen angepasst, während die Software selbst unverändert blieb. Apple stellt damit klar, dass es keine Rechte an den Inhalten eines damit erstellten Werks beansprucht. Es nimmt sich jedoch immer noch ungewöhnlich weitgehende Rechte heraus.
Die ursprüngliche Version reizte die Bedeutung von „Werk“ erschöpfend aus und definierte es breit als „jedes Buch oder jedes Werk, das Sie mit dieser Software erzeugen“. Gleichzeitig aber gab Apple vor, dass alle mit der kostenlosen Software erzeugten Werke ausschließlich über Apples iBookstore verkauft werden dürfen. Die neue Formulierung bindet dieses exklusive Verkaufsrecht jetzt eindeutig an das Format .ibooks, das sich mit dem Tool erzeugen lässt: „Wenn Sie eine Gebühr für ein Werk verlangen wollen, das Dateien im Format .ibooks enthält, die mit iBooks Author erzeugt wurden, dann dürfen Sie ein solches Werk nur durch Apple verkaufen oder vertreiben, und ein solcher Vertrieb unterliegt einer besonderen Vereinbarung mit Apple.“
Ein weiterer Satz stellt klar, dass mit der Software erzeugte PDF-Dateien oder reine Textdateien nicht von Apple für exklusiven Vertrieb beansprucht werden: „Diese Einschränkung betrifft nicht den Inhalt solcher Werke, wenn sie in einer Form verbreitet werden, die keine Dateien im Format .ibooks enthält.“ Zuvor hieß es, die geforderte Exklusivität betreffe „jedes Buch oder anderes Werk, das Sie mit dieser Software erzeugen“.
Entfallen ist eine Klausel, die besonderen Anstoß erregte: „Apple kann aus beliebigem Grund und nach alleinigem Ermessen entscheiden, Ihr Werk nicht in den Vertrieb zu nehmen.“ Stattdessen versichert Apple jetzt: „Alle Rechte für den Inhalt Ihrer Werke bleiben bei Ihnen, und Sie dürfen diesen Inhalt beliebig in den Vertrieb bringen, solange er keine Dateien im Format .ibooks enthält, die durch iBooks Author erzeugt wurden.“
Damit ist geklärt, was die schwammigen juristischen Formulierungen nicht meinen sollten. Das ändert nichts daran, dass sich Apple mit diesem Autorenwerkzeug vom offenen ePub-Format abgewandt hat, obwohl es diesen Branchenstandard zuvor als großen Vorteil der iBooks-Plattform bewarb. Es setzt vielmehr auf sein proprietäres iBooks-Format, das als undokumentierte Erweiterung eines Standards anzusehen ist. Wenn ein Autor ein Werk in diesem Format schafft, kann er es immer noch nur über Apple verkaufen und ist zudem von Apples Zustimmung abhängig.
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