Nvidia und Rambus haben einen weiteren Patentdisput beigelegt. Die finanziellen Bedingungen veröffentlichten sie nicht. Es heißt lediglich, die Übereinkunft decke „eine große Bandbreite“ an Nvidia-Produkten ab und habe eine Laufzeit von fünf Jahren.
2008 hatte Rambus den Hersteller von Grafikprozessoren bei einem Bezirksgericht in Kalifornien verklagt: Er verstoße ohne Lizenz gegen 17 Patente von Rambus, die Speichercontroller beschreiben. Betroffen seien Chipsätze, Grafikchips und Kommunikationsprozessoren in sechs Produktreihen von Nvidia. Zu den von Rambus beanspruchten Kontrollfunktionen zählen solche, die mit den SDRAM-Techniken SDR, DDR, DDR2, DDR3, GDDR und GDDR3 eng verwandt sind.
Schon im August 2010 hatten Nvidia und Rambus ein Lizenzabkommen geschlossen, das Nvidia die Nutzung mehrerer Rambus-Patente für Speichercontroller erlaubt. Dafür zahlt der Grafikkartenhersteller an Rambus Gebühren in Höhe von einem Prozent des Umsatzes mit SDR-Speichercontrollern sowie von zwei Prozent der mit RAM-Controllern des Typs DDR, DDR2, DDR3, LPDDR, LPDDR2, GDDR2, GDDR3, GDDR4 und GDDR5 erzielten Einnahmen. Damit legte es aber nur eine Beschwerde bei der ITC bei; das Gerichtsverfahren lief weiter.
Rambus hat sich bisher aber nicht in allen Disputen durchgesetzt. In einem Prozess um mehrere Milliarden Dollar Entschädigung konnte sich Micron erfolgreich gegen Rambus‘ Forderungen wehren. Als Reaktion auf das Urteil stürzte die Aktie von Rambus im November 2011 ab. Das Unternehmen hat sich zunehmend darauf verlagert, Hersteller von Speicherchips zu verklagen, und ist also von seinen Erfolgen vor Gericht abhängig.
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