Motorola Mobility ist vor dem Landgericht Mannheim erstmals mit einer Patentklage gegen Apple gescheitert. Nachdem Richter Andreas Voss zwei vorherigen Anträgen des Handyherstellers auf einstweilige Verfügung entsprochen hatte, wies er den dritten nun ab. Das berichtet Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents.
Im aktuellen Fall geht es um ein europäisches UMTS-Patent mit der Nummer EP1053613. Es beschreibt „eine Methode und ein System zum Erzeugen einer komplexen Sequenz für Pseudozufallsrauschen zur Verarbeitung eines CDMA-Signals“. Nach Ansicht des Gerichts, konnte Motorola keine überzeugenden Beweise vorlegen, dass Apple dieses Patent mit seinen Geräten verletzt. Daher wies es die Klage ab.
Laut FOSS Patents hatte sich Motorola darauf beschränkt, zu zeigen, dass jedwede Implementierung von UMTS unweigerlich zu einer Verletzung des fraglichen Schutzrechts führt. Es habe aber nicht versucht, nachzuweisen, dass Apples Produkte hardware- oder softwareseitig tatsächlich die geschützten Techniken verwenden.
In zwei vorherigen Verfahren um andere Patente hatte das Landgericht Mannheim zugunsten von Motorola entschieden. Daraufhin nahm Apple Anfang Februar das iPhone 4, 3GS und 3G sowie die UMTS-Modelle des iPad vorübergehend aus seinem Onlineshop. Mittlerweile sind alle Geräte aber wieder online bei Apple erhältlich.
Müller zufolge hat Motorola Bereitschaft signalisiert, den Patentstreit mit Apple beizulegen. Im Gegenzug fordert es jedoch angeblich Lizenzgebühren in Höhe von 2,25 Prozent von Apples Umsätzen mit Geräten, die Motorolas Mobilfunkpatente nutzen. Apple hält diese Forderung für überzogen. Die wichtigsten Daten zu den Prozessen zwischen Motorola und Apple hat Müller in seinem Blog in einer Tabelle zusammengefasst.
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