Apple will den Verkauf von Samsungs Galaxy Nexus in den USA verbieten lassen. Wie Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt, hat Apple am Donnerstag dazu einen Antrag bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereicht. Das Smartphone, auf dem Googles jüngste Android-Version Ice Cream Sandwich läuft, soll vier Apple-Patente verletzen.
Bei den Schutzrechten handelt es sich Müller zufolge um eines zum „Auslesen von Daten“, eines für Siri und eine einheitliche Suchfunktion, ein neues „Slide to Unlock“-Patent sowie eines für die Vervollständigung von Wörtern bei Texteingaben per Touchscreen. Das Suchpatent, das sich auch auf den Sprachassistenten Siri beziehe, könne sich zu einer direkten Bedrohung für Googles Kerngeschäft – die Suche – entwickeln, schreibt Müller. Das Patent für die Vervollständigung von Wörtern beschreibe möglicherweise Funktionen von Googles mobiler Suchanwendung.
Das Data-Tapping-Patent, das es einem Nutzer erlaubt, beispielsweise eine Telefonnummer in einer E-Mail auszuwählen, um einen Anruf zu tätigen, hatte Apple im vergangenen Jahr erfolgreich gegen HTC in Stellung gebracht. Nach einer Entscheidung der US-Handelsbehörde ITC erklärte HTC, es habe eine Lösung entwickelt, um das Apple-Patent zu umgehen. Die „Slide to Unlock“-Geste spielt wiederum eine Rolle in Apples Klage gegen das Galaxy Nexus in Deutschland. Ein Urteil in dieser Sache wird im März erwartet.
Hierzulande war Apple Anfang Februar mit einem Antrag auf ein Verkaufsverbot des Galaxy Nexus gescheitert. Allerdings ging es bei der Klage um angebliche äußerliche Ähnlichkeiten mit Apple-Produkten. Müller zufolge konzentriert sich Apple in den USA auf technische Patente statt auf Geschmacksmuster.
Seit dem von HTC gefertigten Nexus One nutzt Google die Nexus-Smartphones, um jeweils die neueste Android-Oberfläche sowie die jüngsten Funktionen zu demonstrieren. Im Gegensatz zu anderen Geräten von Google-Partnern enthalten die Nexus-Handys keine vom Hersteller angepasste Oberfläche. Von daher stehe bei dieser Klage Android selbst im Zentrum. „Das bedeutet, dass Google die alleinige Verantwortung für gefundene Verstöße nicht mehr abstreiten kann“, schreibt Müller. Die Bedeutung des Galaxy Nexus als „führendes Gerät“ könne zudem auf die Bereitschaft des Gerichts auswirken, eine einstweilige Verfügung zu erlassen.
Die weltweiten Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung hatten im April 2011 ihren Ausgang genommen. Apple wirft Samsung vor, mit den Smartphones und Tablets der Produktreihe Galaxy das Design von iPhone und iPad zu kopieren. Seitdem wurde die Auseinandersetzung unter anderem auf Australien und einige europäische Länder wie Italien und Deutschland ausgeweitet. Der deutschen Justiz wird in den USA nachgesagt, sie sei Patentinhabern freundlicher gesinnt und schneller als US-Gerichte.
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