Nutzern des im Juni 2011 geschlossenen Streamingdiensts Kino.to droht ein Strafverfahren: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus Ermittlungen eingeleitet. Auf beschlagnahmten Rechnern fanden sich demnach die Daten von „Premiumkunden“ der Site, die via PayPal für einen werbefreien Zugriff gezahlt hatten.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke zeigte sich verwundert über den Schritt. „Der Schaden ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen“, erklärte Solmecke. Nutzer von Tauschbörsen würden in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten hätten.
„Kino.to-Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen“, sagt Solmecke. Seiner Ansicht nach haben die Nutzer keine Straftat begangen, „da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.“
Amtsrichter Mathias Winderlich aus Leipzig, der den Fall Kino.to verhandelt, hatte Ende Dezember jedoch klargestellt, dass aus seiner Sicht auch beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff „vervielfältigen“ habe der Gesetzgeber „herunterladen“ gemeint, auch das zeitweilige Herunterladen – und nichts anderes geschehe beim Streaming.
„Den Nutzern müsste klar sein, dass sie Kriminelle unterstützen“, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), gegenüber Focus. „Das gilt insbesondere für Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“ Mitte Januar war bekannt geworden, dass die GVU auch gegen den Kino.to-Nachfolger KinoX.to vorgehen will. Ein Strafantrag der GVU hatte schon die Schließung von Kino.to ins Rollen gebracht. Die Kriminalpolizei hatte die Domain Anfang Juni 2011 beschlagnahmt und 13 Verdächtige festgenommen.
Anfang Dezember waren die ersten beiden Urteile gegen Betreiber von Kino.to gefallen. Marcus V. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage später endete ein weiteres Verfahren mit drei Jahren Gefängnis für den Hauptadministrator der Site, Martin S. Mitte Dezember erhielt Dennis B., ebenfalls wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten – allerdings auf Bewährung.
Zuletzt wurde Ende Dezember ein weiteres Mitglied der Kerngruppe zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Verurteilte hatte für Kino.to Server im Ausland angemietet und technisch betreut. Zudem betrieb der 47-Jährige nach Angaben der GVU einen der größten hauseigenen Filehoster des Portals.
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