Dokumente zum Verkauf der Namensrechte an „iPad“ durchgesickert

15 Seiten mit Apples Materialien zum Streit um die Namensrechte an „iPad“ sind jetzt auf All Things D einzusehen. Es handelt sich um E-Mails und Dokumente, in denen außer Apple selbst auch Proview und IP Application Development Limited eine Rolle spielen. Die britische IP Application Development hatte den Namen von Proview gekauft und an Apple weiterverkauft.

Apple hatte diese Dokumente für ein Verfahren in Hongkong im letzten Jahr eingebracht, in dem der Richter letztlich zu seinen Gunsten entschied. Wie All Things D an sie gekommen ist, teilt es nicht mit. Der Blog gehört zum Wall Street Journal, das notorisch gute Beziehungen zu Apple unterhält.

Der Verkaufspreis betrug demnach 35.000 Britische Pfund. Proview unterzeichnete damals auch die Klausel, es werde keine Ansprüche auf das Warenzeichen aufgrund früherer Rechte mehr erheben. Mehrere Spuren in den Unterlagen verweisen auf Proview in Shenzhen, also eben die chinesische Proview, die die Namensrechte für China noch innezuhaben glaubt. Sie vertritt etwa ein Anwalt, der in mehreren der Dokumente auftaucht und auf dessen Visitenkarte „Proview Shenzhen“ steht.


Apples Unterlagen sollen belegen, dass die chinesische Proview aus Shenzhen – und nicht nur ihre Tochter aus Taiwan – ihre Rechte am Namen „iPad“ abgetreten hat (Bild: via All Things D).

Proview China argumentiert, der Verkauf an IP Application Development sei von seiner taiwanischen Tochter abgewickelt worden. Es selbst habe dem Weiterverkauf an Apple nie zugestimmt. Seine Anträge auf den Namen iPad gingen bis ins Jahr 2000 zurück und seien in mehreren Ländern eingebracht worden.

Ein Gericht aus Shenzhen hatte Apples Ansprüche auf den Namen im November 2011 zurückgewiesen. Apple reichte Berufung bei einem für die Provinz Guangdong zuständigen Gericht ein. Proview konterte mit der Forderung nach Verkaufsverboten für Apples Tablet, in deren Folge es zu Razzien bei Händlern kam. Der chinesische Zoll hat ein Importverbot für das Produkt allerdings unwahrscheinlich genannt.

ZDNet.de Redaktion

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