Im Streit zwischen der Smartbook AG und Qualcomm hat das Deutsche Patent- und Markenamt in München am vergangenen Donnerstag sein Urteil bekannt gegeben. Das hat die Smartbook AG heute mitgeteilt. Das Amt habe der von Qualcomm beantragten Löschung des Markennamens „Smartbook“ sowie des Slogans „Smartbook for smart people“ widersprochen.
Qualcomm hatte die Löschung 2009 beantragt, um den Begriff als beschreibendes Wort für Netbooks und ähnliche Produkte nutzen zu können. Die Löschung wurde vom Bundespatentamt Anfang 2011 genehmigt. Daraufhin hat die Smartbook AG Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Mit der aktuellen Entscheidung folgt die Behörde der Argumentation des deutschen Unternehmens, wonach der Begriff „Smartbook“ kein beschreibendes Wort ist.
Der Chiphersteller Qualcomm hatte Ende Mai 2009 zusammen mit Freescale ein Konzept für eine Kategorie mobiler Systeme vorgestellt, die sie als „Smartbooks“ im Markt etablieren wollten. Den Namen wählten sie, da er sich aus ihrer Sicht als Kombination aus den Begriffen Smartphone und Netbook für die neue Geräteklasse anbot. Die Geräte sollten sich dadurch auszeichnen, dass sie leichter und günstiger sind als Netbooks und über einen ARM-Prozessor und Linux statt einer Intel Atom-CPU und Windows verfügen.
Die Smartbook AG sah dies als Angriff auf ihre Marke. Sie befürchtete, dass durch die Aktivitäten des größeren Unternehmens der Begriff irgendwann nicht mehr als Marke, sondern als Kategoriebezeichnung verstanden wird. Das Unternehmen ist 2006 aus der insolventen Issam Vertriebsgesellschaft hervorgegangen. Diese hatte mindestens seit 2004 Notebooks mit der Bezeichnung „Smartbook“ verkauft. Seit der CeBIT 2011 hat die Smartbook AG auch selbst Android-Tablets im Angebot.
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